Astrid Rothe-Beinlich: Bildungsministerium muss Vorschlag zur Anpassung vorlegen
Ab dem 01. August 2021 werden verbeamtete Grundschullehr*innen an staatlichen Schulen künftig in der Besoldungsstufe A13 vergütet. Nach den Änderungen am Besoldungsgesetz die der Landtag im Jahr 2020 beschlossen hat, werden Lehrkräfte aller Schularten im Staatsdienst nun künftig gleich bezahlt. Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger fordert nun, dass diese Anpassung auch bei Grundschullehrkräften an freien Schulen entsprechend vorgenommen und die staatliche Finanzhilfe entsprechend verändert wird. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Es ist gut und richtig, dass die Grundschullehrer*innen an staatlichen Schulen künftig genauso viel verdienen, wie Lehrkräfte anderer Schularten. Wir haben schließlich lange für die Gleichbehandlung geworben. Jetzt muss diese allerdings auch für die Grundschullehrkräfte an freien Schulen kommen. Im Landtag haben wir uns bereits auf Basis eines gemeinsamen Entschließungsantrags von Grünen, LINKE, SPD und CDU dafür ausgesprochen. Nun muss das Bildungsministerium zeitnah einen entsprechenden Vorschlag für eine solche Anpassung nach § 18 Abs. 2 Satz 6 Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft dem Bildungsausschuss vorlegen. Ich hoffe sehr, dass es seiner Pflicht hier nachkommt. Die freien Schulen und die Bürger*innen im Land erwarten vollkommen zu Recht, dass unsere Beschlüsse im Landtag auch gelten und auch entsprechend umgesetzt werden. Die Anpassung ist schließlich politisch klar vereinbart und wir Grüne stehen weiterhin zu dieser Forderung.“
Bei Rückfragen:
Christian Herrmann, Stellv. Pressesprecher
Tel. (0361) 37 72654, (0151) 40 20 69 11
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
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