Astrid Rothe-Beinlich: Koalitionskompromiss mit vielen blinden Flecken
Gestern Abend wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das Gesetz zum Umgang mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten verabschiedet, welches allerdings erst mit dem Beginn der nächsten Legislatur seine Wirkung entfalten soll. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:
„Das Gesetz atmet leider den kleinstmöglichen Nenner innerhalb der Koalition. Anders lässt sich kaum erklären, dass es überhaupt erst für die nächste Legislatur gelten soll, nötige und mögliche Karenzzeiten für Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gar nicht berücksichtigt wurden, die Offenlegung in Stufen und nicht in nachvollziehbaren Euro und Cent erfolgen soll und Spenden von Abgeordneten unterhalb von 10.000 Euro auch ohne Anzeigepflicht entgegengenommen werden dürfen. Für all das hätte es Regelungen geben können, wäre die SPD ihrer eigenen Position gefolgt und wären die sehr viel konkreteren Vorschläge der Opposition aufgegriffen worden.„
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht bereits seit langem vor, dass es auch ohne gesetzliche Regelungen „gläserne Abgeordnete“ geben kann. „Wir haben für jede und jeden nachvollziehbar auf unserer Homepage dargestellt, was und von wem jede und jeder einzelne Abgeordnete unserer Fraktion wofür erhält. Wir meinen, das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern auch schuldig. Insofern müssen sich die anderen Fraktionen genauso wie unsere Kabinettsmitglieder fragen lassen, warum sie das nicht auch einfach tun„, so die Grünenpolitikerin weiter.
„Die Debatte um Karenzzeiten für Kabinettsmitglieder hätten wir zudem gern differenziert berücksichtigt gefunden. Anders als die Fraktion DIE LINKE, die hier fünf Jahre vorschreiben wollte, haben wir uns die Position von NGOs wie Transparency International zu eigen gemacht. Daher haben wir, wie unsere bündnisgrüne Fraktion im Bundestag, eine Regelung vorgeschlagen, die Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Kabinettsmitgliedern zu beschränken, wenn die angestrebte Tätigkeit eine Interessensverflechtung mit dem zuvor ausgeübten Amt nahe legt, wie es beispielsweise beim ehemaligen Thüringer Ministerpräsidenten Althaus der Fall war. Eine solche Regelung, die eine Einzelfallprüfung erfordert, halten wir auch für verfassungsrechtlich unbedenklicher, als de facto ein Berufsverbot für die Dauer einer Legislatur“, schließt Rothe-Beinlich.
veröffentlicht am 23.01.2014
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