Astrid Rothe-Beinlich: Koalitionskompromiss mit vielen blinden Flecken
Gestern Abend wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das Gesetz zum Umgang mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten verabschiedet, welches allerdings erst mit dem Beginn der nächsten Legislatur seine Wirkung entfalten soll. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:
„Das Gesetz atmet leider den kleinstmöglichen Nenner innerhalb der Koalition. Anders lässt sich kaum erklären, dass es überhaupt erst für die nächste Legislatur gelten soll, nötige und mögliche Karenzzeiten für Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gar nicht berücksichtigt wurden, die Offenlegung in Stufen und nicht in nachvollziehbaren Euro und Cent erfolgen soll und Spenden von Abgeordneten unterhalb von 10.000 Euro auch ohne Anzeigepflicht entgegengenommen werden dürfen. Für all das hätte es Regelungen geben können, wäre die SPD ihrer eigenen Position gefolgt und wären die sehr viel konkreteren Vorschläge der Opposition aufgegriffen worden.„
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht bereits seit langem vor, dass es auch ohne gesetzliche Regelungen „gläserne Abgeordnete“ geben kann. „Wir haben für jede und jeden nachvollziehbar auf unserer Homepage dargestellt, was und von wem jede und jeder einzelne Abgeordnete unserer Fraktion wofür erhält. Wir meinen, das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern auch schuldig. Insofern müssen sich die anderen Fraktionen genauso wie unsere Kabinettsmitglieder fragen lassen, warum sie das nicht auch einfach tun„, so die Grünenpolitikerin weiter.
„Die Debatte um Karenzzeiten für Kabinettsmitglieder hätten wir zudem gern differenziert berücksichtigt gefunden. Anders als die Fraktion DIE LINKE, die hier fünf Jahre vorschreiben wollte, haben wir uns die Position von NGOs wie Transparency International zu eigen gemacht. Daher haben wir, wie unsere bündnisgrüne Fraktion im Bundestag, eine Regelung vorgeschlagen, die Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Kabinettsmitgliedern zu beschränken, wenn die angestrebte Tätigkeit eine Interessensverflechtung mit dem zuvor ausgeübten Amt nahe legt, wie es beispielsweise beim ehemaligen Thüringer Ministerpräsidenten Althaus der Fall war. Eine solche Regelung, die eine Einzelfallprüfung erfordert, halten wir auch für verfassungsrechtlich unbedenklicher, als de facto ein Berufsverbot für die Dauer einer Legislatur“, schließt Rothe-Beinlich.
veröffentlicht am 23.01.2014
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
(c) 2020, ARB
Grüne Fraktion gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus
„Dieser Tag erinnert uns auch daran, dass wir für die Erhaltung der Demokratie sowie für die Verteidigung der Menschenrechte jeden Tag aufs Neue streiten müssen. Dafür sind eine lebendige Erinnerungskultur, verlässliche politische Bildung sowie Engagement gegen jede Form von gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus notwendig. Aus Verantwortung und im Wissen um die deutsche Vergangenheit zeigen wir eine klare Haltung gegenüber rechtspopulistischen, rassistischen und völkischen Tendenzen in der Gesellschaft und erwarten dies auch von allen anderen Demokrat*innen. Rechtspopulismus ist eben keine Meinung, die es einfach hinzunehmen gilt sondern erfordert eine klare Abgrenzung und eine demokratische Gegenerzählung, die den Rechtsstaat stärkt“, betont Rothe-Beinlich abschließend.
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »
Grüne Fraktion fordert Redlichkeit statt Populismus von CDU-Fraktion
„Wer es ernst meint mit der Entlastung der Kommunen, muss auch und gerade die Integrationsförderung sicherstellen. Integration geschieht vor Ort. In den Kommunen sind es die Vereine, Projekte und Träger, die sich tagtäglich um Geflüchtete bemühen, Sprachkurse organisieren, Teilhabe und Begegnung sowie den Zugang zu Bildung und Kultur ermöglichen. Dort findet Beratung und Unterstützung ganz konkret statt. Wer also jetzt ausgerechnet da sparen oder kürzen will, schürt erst recht Unsicherheit und Perspektivlosigkeit. Das kann niemand wollen. Deshalb appellieren wir an die CDU, ihre Kürzungsvorhaben zurückzunehmen und vielmehr auf Mehrjährigkeit und Verlässlichkeit bei der Projektförderung zu setzen.“
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »
Grüne Fraktion erinnert an Besetzung der Erfurter Stasizentrale vor 33 Jahren
„Am 4. Dezember 1989 war es maßgeblich eine Gruppe von Frauen, die die Erfurter Bezirksverwaltung des MfS besetzte und damit einen Großteil der Akten vor der Vernichtung bewahrte. Für mich persönlich war und ist die Zeit in der Bürgerwache der ehemaligen Stasizentrale bis heute prägend für mein politisches Engagement. Entscheidend bleibt, die Erinnerung auch daran wachzuhalten, wie mit einer friedlichen Besetzung die scheinbare Übermacht der SED-Diktatur und ihres Geheimdienstes gebrochen werden konnte“, erinnert Rothe-Beinlich.
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »