Die Landesregierung hat gestern entschieden, am 27. April für die Abiturabschlussklassen die Schulen zur Prüfungsvorbereitung wieder zu öffnen. Ab dem 4. Mai sollen dann auch alle anderen Abschluss- und Übergangsklassen schrittweise wieder die Schule besuchen und sich auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Bis zum 2. Juni sollen alle Schule wieder Präsenzunterricht anbieten. Die Kindertageseinrichtungen sollen laut Kabinettsbeschluss ab Mai schrittweise öffnen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion:
„Wir befürworten das stufenweise Vorgehen bei der Wieder-Öffnung der Bildungseinrichtungen. Allerdings gilt es nun, die Regeln für den schulischen Infektionsschutz festzulegen. Schließlich müssen die kommunalen und freien Schulträger die Hygienemaßnahmen gewährleisten können, die Schülerbeförderung wieder aufgenommen und die Schulverpflegung unter den Maßgaben des Infektionsschutzes sichergestellt werden. Das braucht einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf. Da die Kommunen die Situation vor Ort am besten einschätzen können, sollten sie in Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitungen auch eigene Handlungsspielräume bei der Öffnung der Bildungseinrichtungen in den nächsten Wochen erhalten. Alle Schüler*innen sollen zudem die Garantie erhalten, ihren Schulabschluss in diesem Schuljahr auf jeden Fall mit ausreichend Vorbereitungszeit absolvieren zu können.“
Die grüne Bildungspolitikerin fordert weiter, dass es gerade für die Risikogruppen unter den Pädagog*innen Perspektiven für ihre Arbeit und eine daran ausgerichtete Aufgabenverteilung braucht. „Besonders durch Covid-19 gefährdete Lehrkräfte sollten dann die Aufgaben im Distanzunterricht übernehmen und für die telefonische und digitale Beratung der Schüler*innen zur Verfügung stehen.“
Mit Blick auf die Notbetreuung insbesondere von kleinen Kindern fordert Astrid Rothe-Beinlich in den kommenden Wochen flexiblere Regeln. Dies wird umso wichtiger, wenn ab dem 27.4. Geschäfte wieder öffnen und auch sonst Lockerungen für weitere Berufsgruppen in Kraft treten. „Gerade für die berufstätigen Alleinerziehenden, die nicht in der kritischen Infrastruktur tätig sind, aber auch für Familien, die aus welchen Gründen auch immer dringend eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen müssen, brauchen wir ebenfalls Angebote in den Kommunen und wenn es halbtägige oder anderweitig zeitlich begrenzte Angebote sind. Die Not in den Familien wird größer. Darauf müssen wir reagieren – im Sinne des Kinderschutzes und zur Unterstützung der Familien gleichermaßen“, schließt Rothe-Beinlich.
Bei Rückfragen: Christian Herrmann, Tel. (0361) 37 72654, (0151) 40 20 69 11 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
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Meldung vom 16.04.2020
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