Astrid Rothe-Beinlich hat aber auch die Interessen des kontrollierenden Personals im Blick
Zu Recht überlegen die Justizministerinnen und -minister der Bundesländer seit geraumer Zeit, wie das „Schwarzfahren“ in öffentlichen Verkehrsmitteln rechtlich neu bewertet werden kann.
„Hierbei geht es nicht nur um finanzielle Aspekte und die Entlastung der Justiz“, betont die justizpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Astrid Rothe-Beinlich. Es dürfe nicht sein, dass gerade arme Menschen, wenn sie die Geldstrafe nicht zahlen könnten, mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen.
„Wohlhabende Menschen kann dieses Schicksal nicht treffen, sie können sich im wahrsten Sinne des Wortes freikaufen – das ist der Punkt, der uns in erster Linie beschäftigt und dies stellt eine aus unserer Sicht unvertretbare Ungerechtigkeit dar,“ so Rothe-Beinlich.
Die grüne Justizpolitikerin hat jedoch auch die Situation des Personals in Bussen und Bahnen im Blick: „Eine mögliche Änderung der Rechtslage dürfe nicht zu dessen Lasten gehen. Während heute Kontrolleurinnen und Kontrolleure nach Vorschriften der Strafprozessordnung die Möglichkeit haben, Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrer bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten, wäre dies durch Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch ebenfalls möglich, wenn die `Beförderungserschleichung´ – wie Schwarzfahren offiziell heißt – nur noch eine Ordnungswidrigkeit wäre. Eine Verschlechterung der Kontrollsituation wäre also nicht gegeben„, gibt sie zu bedenken.
„Ich bin zuversichtlich, dass die Justizministerien der Länder nach intensiver Debatte in der eigens dafür gegründeten Arbeitsgruppe zum Jahresende eine gute Lösung des Problems vorschlagen werden, der sich die neue Spitze des Bundesjustizministeriums anschließen kann“, schließt die Grünenpolitikerin, die mit einer Kleinen Anfrage unlängst die Zahlen derjenigen erfragt hatte, die in Thüringen wegen Schwarzfahrens eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
veröffentlicht am 13.02.2018
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