GRÜNE sehen durch Bundesratsentscheidung zur „Pille danach“ Recht auf Selbstbestimmung gestärkt

Astrid Rothe-Beinlich fordert Thüringer Landesregierung zum Umdenken auf

In der heutigen Sitzung des Bundesrates haben die Länder einer Verordnung zur Anerkennung von EU-Rezepten zugestimmt. In einer begleitenden Entschließung fordern sie die Bundesregierung allerdings auf, künftig die Abgabe der „Pille danach“ ohne ärztliche Verschreibung in Apotheken zu ermöglichen. Dies würde einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zu Medikamenten zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft ermöglichen und entspräche auch den Regelungen anderer Länder im Umgang mit Notfallkontrazeptiva, so die Begründung des Bundesrates.

Immer wieder haben wir im Thüringer Landtag die Landesregierung aufgefordert, sich für eine rezeptfreie Abgabe der Pille danach stark zu machen„, erinnert Astrid Rothe-Beinlich, frauenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion.

Leider hat der Koalitionszwang auch hier zum Nichtstun geführt – weil sich SPD und CDU einmal mehr nicht einig waren„, kritisiert die grüne Landespolitikerin, die mit einer Kleinen Anfrage in der Drucksache 5/7412 die Haltung der Landesregierung in dieser Frage begründet wissen wollte.

Hintergrund war, dass auch das Bundesinstitut für Arzneimittel keine medizinischen Grunde sah, die gegen eine Abgabe der „Pille danach“ ohne Rezept sprechen. Daraufhin folgte Anfang des Jahres eine hoch ideologische Debatte, in der sich Bundesgesundheitsminister Gröhe zu der Aussage verstieg, solche Pillen seien nun mal „keine Smarties“, was berechtigterweise zu empörten Reaktionen von allen Seiten führte.

Der heutige Beschluss sollte nunmehr Auftrag sein, in der Sache Farbe zu bekennen. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, dass das Selbstbestimmungsrecht von Frauen in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern weiterhin eingeschränkt bleibt und die Thüringer Landesregierung die Hände in den Schoß legt. Mit der „Pille danach“ wird keine Abtreibung vorgenommen, sondern Verhütung betrieben. Sie verschiebt den Eisprung und verhindert so eine Schwangerschaft„, stellt Rothe-Beinlich abschließend klar.

veröffentlicht am 26.05.2014

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