Zum Urteil des Verfassungsgerichts Brandenburg, welches das dortige Paritätsgesetz gekippt hat, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende der grünen Landtagsfraktion in Thüringen:
„Wir bedauern die Entscheidung aus Brandenburg ebenso, wie die des Thüringer Verfassungsgerichts zum Paritätsgesetz. Wir bleiben dabei, dass der Gestaltungsauftrag auch für die Ausgestaltung des Wahlrechts Sache der Gesetzgeber*innen ist. Wie auch die Arbeitsgruppe um Prof. Dr.
Rita Süßmuth treffend formulierte, gibt es keinen Besitzstandsschutz im Wahlrecht. Es liegt nun also an uns Abgeordneten, die sich auch weiterhin für paritätische Regelungen im Wahlrecht stark machen, diese entsprechend verfassungskonform auszugestalten und zu formulieren. Unser erklärtes Ziel bleibt es jedenfalls, die demokratische Repräsentation von Frauen auf allen Ebenen zu stärken. Hier sind natürlich auch die Parteien selbst gefragt. Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das Frauenstatut seit jeher Bestandteil der Satzung. Dies zeigt sich ja auch ganz praktisch an unserer Fraktion, die sogar zu 80% aus Frauen besteht, weil der Parteitag mehr als die Hälfte der Plätze mit Frauen besetzt hat.“
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