Astrid Rothe-Beinlich hofft auf Zustimmung – auch vonseiten der Westländer
Die letzte Tagesordnung des Bundesrates vor der Sommerpause, der am 6. Juli 2018 zusammen kommt, ist gut gefüllt. Auf Tagesordnungspunkt 61 befindet sich eine Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze. Antragsteller sind bisher Berlin, Brandenburg und Thüringen.
„Ich bin außerordentlich froh, dass es noch vor der Sommerpause zu diesem Antrag für eine Entschließung gekommen ist, die sechs wichtige Punkte beinhaltet. Entscheidend wird nun sein, dafür auch und gerade die Westländer zu gewinnen, geht es doch um eine gesamtdeutsche Verantwortung mit Blick insbesondere auf diejenigen Verfolgten, die bisher durch jedes Raster gefallen sind, wie bspw. verfolgte Schüler*innen aber auch um die Anerkennung von komplexen Traumafolgestörungen aufgrund der erlittenen politischen Verfolgung„, so Astrid Rothe-Beinlich, grüne Abgeordnete aus Thüringen und Sprecherin ihrer Fraktion für Aufarbeitung, die im Landtag den am 15.12.2017 ergangenen Beschluss „Kein Verfallsdatum für die Rehabilitierung politischer Verfolgung in der DDR“ maßgeblich initiiert hatte.
Die Entschließung hat zum Ziel:
1. Zersetzungsopfern den Zugang zu monatlichen Ausgleichsleistungen zu eröffnen
2. auch verfolgten Schüler*innen den Zugang zu Leistungen nach den Rehabilitierungsgesetzen zu ermöglichen
3. die Mindestdauer der Verfolgung für die monatlichen Ausgleichszahlungen anzugleichen
4. auf eine Minderung der monatlichen Ausgleichszahlung bei Bezug einer Rente zu verzichten
5. eine regelmäßige Dynamisierung bei Ausgleichszahlungen vorzusehen und
6. die „komplexen Traumafolgestörungen“ aufgrund politischer Verfolgung bei der Feststellung und Bewertung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden angemessen zu berücksichtigen
„Fakt ist, dass es bis heute Betroffene und Opfer politischer Verfolgung in der DDR gibt, die massiv unter den Folgen leiden und dennoch bis heute keine oder kaum Anerkennung finden. So gibt es etliche, wie eben Zersetzungsopfer oder verfolgte Schüler*innen, die beispielsweise kaum oder keine sozialen oder finanziellen Ausgleichsleistungen erhalten und bis heute an oder unter der Armutsgrenze leben. Deren prekäre Lage gilt es endlich zu verbessern und dies kann nur mit einer entsprechenden Änderung und Anpassung der Rehabilitierungsgesetze gelingen„, ist Rothe-Beinlich überzeugt.
„Unsere Hoffnung ist nun, dass mit dieser Entschließung bundesweit ein Zeichen gesetzt werden kann, dass sich alle gemeinsam der Aufarbeitung der Vergangenheit und der Anerkennung der Verfolgten verpflichtet fühlen. Es reicht eben nicht, dies zwar hin und wieder in Sonntagsreden anzusprechen, wie auch von Bundeskanzlerin Merkel im Bundestagswahlkampf, sich dann aber der Überarbeitung der konkreten Gesetzeslage zu entziehen„, schließt die Grünenpolitikerin.
veröffentlicht am 05.07.2018
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