GRÜNE: Gesicht zeigen gegen Geschichtsverdrehung. Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG von Astrid Rothe-Beinlich, MdL, Bündnis 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion und Kreisvorstand Weimar
Vor 71 Jahren – im Februar 1945 – starben bei einem Bombenangriff auf Weimar mehrere hundert Menschen, darunter waren wegen eines Bombentreffers auf einen Kindergarten auch viele Kinder. Seit mehreren Jahren marschieren Neonazis zu diesem Anlass durch Weimar, um dort unter dem Deckmantel des Opfergedenkens die verbrecherische NS-Politik zu rechtfertigen und zu relativieren – also genau das, was letztlich auch zu diesen Opfern führte.
Dagegen protestiert auch in diesem Jahr wieder die Weimarer Bürgerschaft – am kommenden Samstag 6. Februar. Bündnis 90/DIE GRÜNEN unterstützen die Aktivitäten u.a. mit zahlreichen Räten, Weimarer Mitgliedern aus Kreis- und Landesvorstand oder Landtagsabgeordneten wie Astrid Rothe-Beinlich, ebenso wie viele andere Engagierte im Kampf gegen Rechts aus dem ganzen Land.
„Neonazis stehen für eine Politik der rassistischen Gewalt und der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Wieder einmal wollen Sie die Kulturstadt Weimar belästigen und ihre menschenverachtenden Ideologien verbreiten. Dem werden wir uns im wahrsten Sinne des Wortes wi(e)dersetzen„, erklärt Astrid Rothe-Beinlich.
Für die Stadtratsfraktion erinnern die Vorsitzenden Rebekka Höfer und Andreas Leps an den einstimmig getroffenen Beschluss des Stadtrates aus dem letzten Jahr. Darin heißt es u.a. *Wir wissen: Neonazis sind vor allem dort stark, wo ihre Gegner schwach sind. … Die Botschaft unserer Zivilgesellschaft wird heißen: „Hier gibt es keinen Platz für Nazis“.*
„Unsere Demokratie muss daher wehrhaft sein, indem sie alltäglich rechtsextreme und rassistische Angriffe gegen die Menschenwürde zurückweist. Alle, die ebenfalls für ein weltoffenes und buntes Weimar und Thüringen stehen, sind herzlich eingeladen, Weimar am Samstag zu unterstützen. Gerade am Fuße von Buchenwald sollten wir uns des Schwurs erinnern: Nie wieder!„, äussern sich Höfer und Leps abschließend.
veröffentlicht am 04.02.2016
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