Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen Die Linke, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anja Müller, Sprecherin für Bürgerbeteiligung der Fraktion DIE LINKE, Oskar Helmerich, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, und Astrid Rothe-Beinlich, Sprecherin für Justizpolitik der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklären im Anschluss an die Sondersitzung des Justizausschusses im Landtag:
„Der Ausschuss hat heute mit Koalitionsmehrheit beschlossen, der Landtag solle eine eigene Stellungnahme an das Verfassungsgericht gegen das Eilverfahren der AfD zur Verhinderung der Wahlalter-Absenkung bei den Kommunalwahlen abgeben.“
In der vergangenen Woche hatte die AfD einen Eilantrag zum Stopp der Kommunalwahl unter Beteiligung der 16- und 17-Jährigen bei den anstehenden Kommunalwahlen beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.
„Mit diesem Vorgehen entlarvt sich die AfD als anti-demokratisch und als Gegner von mehr Mitbestimmung. Dem muss man entschieden entgegentreten! Mit dem Wahlalter 16 schließt sich Thüringen durch die Initiative von Rot-Rot-Grün einer Entwicklung an, die in anderen Bundesländern schon zu positiven Ergebnissen geführt hat. Die frühe Einbeziehung von Jugendlichen in die Ausübung demokratischer Rechte ist wichtig zum Erhalt einer lebendigen Demokratie. Wir treten für eine deutliche Ausweitung des Wahl- und Mitbestimmungsrechts ein und erteilen demokratiefeindlichen Vorstößen eine deutliche Absage“, so die Abgeordneten von Rot-Rot-Grün.
Die AfD hatte bereits im letzten Jahr einen Antrag beim Verfassungsgericht eingereicht, der nach Ansicht der rot-rot-grünen Abgeordneten keine Aussicht auf Erfolg hat. Jetzt die 16- und 17-Jährigen mit einem Eilverfahren von der Kommunalwahl auszuschließen, verletzt den Abgeordneten zufolge das Wahlrecht der Jugendlichen und die Wahlgrundsätze. Das sei nicht hinzunehmen.
veröffentlicht am 12.03.2018
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