Kinder als eigenständige Persönlichkeiten wahrnehmen – Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes

166.922 Kinder und Jugendliche in Thüringen wollen beteiligt werden und sich einbringen, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, jugendpolitische Sprecherin. Es geht um Beteiligung auf allen Ebenen, den Jugendcheck, eine Servicestelle im Land oder eine Ombudsstelle wie in anderen Ländern auch, eben darum Kinder und Jugendliche als eigenständige Persönlichkeiten wahrzunehmen – im Thüringer Landtag am 28. Februar 2019

Astrid Rothe-Beinlich bringt zunächst den Entschließungsantrag „Grundlagen einer eigenständigen Jugendpolitik“  der rot-rot-grünen Koalition ein.

Im weiteren Verlauf der Debatte meldet sie sich erneut zu Wort.

veröffentlicht am 04.03.2019

Mehr Mitbestimmung und mehr Rechte für Kinder und Jugendliche gesetzlich verankert

Astrid Rothe-Beinlich: Demokratie lebt von Beteiligung auf Kindernasenhöhe!

Heute hat der Thüringer Landtag ein neues Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, jugendpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Alle Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf eine gute Zukunft. Daher freuen wir uns sehr, dass wir mit dem neuen Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz jungen Menschen in Thüringen mehr Perspektiven, mehr Teilhabechancen und mehr Mitbestimmung bieten können. Besonders froh bin ich darüber, dass wir die so wichtige Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und den Kinderschutz vor Ort gesetzlich absichern. Nachdem wir die Förderung von 11 auf 15 Millionen Euro erhöhen konnten, haben die Kommunen nun eine verlässliche Grundlage für die örtliche Jugendförderung. Die Unterstützung des Landes für Schulsozialarbeit wird ebenso gesetzlich abgesichert. Damit haben wir einen echten jugendpolitischen Meilenstein erreicht!

Die grüne Jugendpolitikerin weist zudem darauf hin, dass Kinder und Jugendliche zukünftig in die Arbeit der örtlichen Jugendhilfeausschüsse einbezogen und im Landesjugendhilfeausschuss mitarbeiten können.

Das zeigt, wir nehmen Kinder und Jugendliche als eigenständige Persönlichkeiten wahr und ernst. Daher binden wir junge Menschen zukünftig überall dort ein, wo es um ihre Interessen und Belange geht. Wir fördern konsequent die Arbeit von Jugendmitbestimmungsgremien, beziehen Schülersprecher*innen ein und schaffen Anlauf- und Beratungsstellen für mehr Mitbestimmung“, so Astrid Rothe-Beinlich weiter.

Kinder- und Jugendpolitik wird mit uns als ressortübergreifendes und eigenständiges Politikfeld weiter gestärkt. Mit dem Gesetz bringen wir zudem das demokratische Thüringen voran, indem wir die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken und die Rahmenbedingungen für die Jugendförderung und ein kinder- und jugendgerechtes Leben vor Ort weiter verbessern. Demokratie lebt schließlich davon erfahrbar zu sein und braucht echte Beteiligung“, so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.

Meldung vom 28.02.2019

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