zur finanziellen Abfederung der Schließungen von Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung wegen der COVID19-Pandemie
Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hat das Thüringer Ministerium für Gesundheit am 17. März 2020 alle Kindertageseinrichtungen geschlossen.
Seitdem findet nur für wenige Kinder eine Notbetreuung statt.
In dieser Ausnahmesituation einigen sich das Land, der Gemeinde- und Städtebund Thüringen und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege über die dringendsten Fragen der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum der Schließungen.
Alle Betroffenen – nicht nur das Land, die Kommunen und die freien Träger, sondern auch die Eltern und die Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtungen – wollen dabei die Schließung der Einrichtungen so sozialverträglich und gesundheitsförderlich wie möglich gestalten und einen guten Neustart der Kindertagesbetreuung vorbereiten.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, der Gemeinde- und Städtebund Thüringen und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege appellieren an die Gemeinden und freien Träger von Kindertageseinrichtungen, folgende Maßnahmen
umzusetzen:
• Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung durch das Land gemäß den §§ 21 ff. ThürKitaG bleibt ungekürzt erhalten.
• Eltern, die während der Schließung der Einrichtungen keine Kinderbetreuungsleistungen in Anspruch nehmen, müssen keine Elternbeiträge zahlen. Die Kommunen und Träger von Kindertageseinrichtungen verzichten insoweit auf die
Zahlung der Elternbeiträge. Das Land gleicht die Mindereinnahmen aus den Elternbeiträgen aus. Dazu gewährt es den Kommunen zusätzlich zur Finanzierung gemäß § 21 ThürKitaG einen Zuschuss.
• Unter Rückgriff auf vorhandenes Personal wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen sichergestellt und konzeptionelle Arbeit geleistet. Wo Erzieherinnen und Erzieher diese Aufgaben im Rahmen ihrer Arbeitsverträge wahrnehmen, erhalten sie unverändert das vereinbarte Gehalt.
• Die Entlohnung des Personals von Kindertageseinrichtungen obliegt den Kommunen und den freien Trägern als Arbeitgeber. Durch Erstattung der Elternbeiträge und ungekürzte Fortführung der Landesbeiträge will das Land den Kommunen ermöglichen, ihr eigenes Personal unverändert so zu entlohnen, wie vertraglich vereinbart. Die Kommunen sollen auch in die Lage versetzt werden, gegenüber den freien Trägern alle Personalkosten anzuerkennen, die durch eine Weiterzahlung des Gehalts oder eine Aufstockung ggf. beantragten Kurzarbeitergeldes entstehen.
Das Land wird die Einzelheiten zur Erhebung (Verzicht, Erstattung, Verrechnung) und Refinanzierung der Elternbeiträge in einem Gesetz regeln. Zur weiteren Vorgehensweise informiert das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und dem
Thüringer Finanzministerium zeitnah die Gemeinden.
Helmut Holter
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
11. GrenzerFAHRung – Am grünen Band zum Ostseestrand
„Zehnmal waren wir schon unterwegs. Initiiert wurde diese Tour entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze, die immer rund um den 13. August stattfindet, von unserem ehemaligen Abgeordneten Carsten Meyer gemeinsam mit mir. Getragen wird sie seither von der grünen Landtagsfraktion und DAKT e.V., der kommunalpolitischen Vereinigung. Nachdem wir Thüringens Grenzen komplett erfahren hatten, radelten wir immer weiter Richtung Norden. Und dieses Jahr geht es nun auf die vorerst letzte Etappe: Vom grünen Band zum Ostseestrand“, so Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende der grünen Landtagsfraktion.
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »
Mauerbau am 13. August stand für Unfreiheit und Tod
„Mit dem Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 und der Teilung Deutschlands durch eine tödliche Grenze ist unglaublich viel Leid einhergegangen. Familien wurden zerrissen, Menschen in ihrem eigenen Land ein- oder aus ihrer Heimat ausgesperrt. Ihnen wurde tausendfaches und tiefgreifendes Unrecht zugefügt. Wer aus der DDR fliehen wollte, musste Leib und Leben riskieren. Viele Menschen haben ihren Freiheitswillen mit dem Tod bezahlt. Unzählige Menschen wurden nach gescheiterten Fluchtversuchen für Jahre ins Gefängnis gesperrt. Dieser Opfer gedenken wir am 13. August in besonderer Weise. Entscheidend ist und bleibt, dass die Erinnerung daran lebendig bleibt“, erinnert Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag.
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »
Grüne Fraktion hält Kürzungen bei politischer Bildung für fatalen Fehler
„Ausgerechnet in Krisenzeiten wie diesen an der politischen Bildung sparen zu wollen, ist ein fataler Fehler. Das gilt im Bund genauso wie in den Ländern. Hinzu kommt das beängstigende Erstarken demokratiefeindlicher, rechtsextremer und rassistischer Einstellungen sowie gravierende Mängel im Geschichtsbewusstsein nicht nur junger Menschen. Deshalb braucht es nicht weniger, sondern mehr politische und menschenrechtsorientierte Bildung“, ist Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag überzeugt.
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »