zur finanziellen Abfederung der Schließungen von Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung wegen der COVID19-Pandemie
Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hat das Thüringer Ministerium für Gesundheit am 17. März 2020 alle Kindertageseinrichtungen geschlossen.
Seitdem findet nur für wenige Kinder eine Notbetreuung statt.
In dieser Ausnahmesituation einigen sich das Land, der Gemeinde- und Städtebund Thüringen und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege über die dringendsten Fragen der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum der Schließungen.
Alle Betroffenen – nicht nur das Land, die Kommunen und die freien Träger, sondern auch die Eltern und die Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtungen – wollen dabei die Schließung der Einrichtungen so sozialverträglich und gesundheitsförderlich wie möglich gestalten und einen guten Neustart der Kindertagesbetreuung vorbereiten.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, der Gemeinde- und Städtebund Thüringen und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege appellieren an die Gemeinden und freien Träger von Kindertageseinrichtungen, folgende Maßnahmen
umzusetzen:
• Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung durch das Land gemäß den §§ 21 ff. ThürKitaG bleibt ungekürzt erhalten.
• Eltern, die während der Schließung der Einrichtungen keine Kinderbetreuungsleistungen in Anspruch nehmen, müssen keine Elternbeiträge zahlen. Die Kommunen und Träger von Kindertageseinrichtungen verzichten insoweit auf die
Zahlung der Elternbeiträge. Das Land gleicht die Mindereinnahmen aus den Elternbeiträgen aus. Dazu gewährt es den Kommunen zusätzlich zur Finanzierung gemäß § 21 ThürKitaG einen Zuschuss.
• Unter Rückgriff auf vorhandenes Personal wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen sichergestellt und konzeptionelle Arbeit geleistet. Wo Erzieherinnen und Erzieher diese Aufgaben im Rahmen ihrer Arbeitsverträge wahrnehmen, erhalten sie unverändert das vereinbarte Gehalt.
• Die Entlohnung des Personals von Kindertageseinrichtungen obliegt den Kommunen und den freien Trägern als Arbeitgeber. Durch Erstattung der Elternbeiträge und ungekürzte Fortführung der Landesbeiträge will das Land den Kommunen ermöglichen, ihr eigenes Personal unverändert so zu entlohnen, wie vertraglich vereinbart. Die Kommunen sollen auch in die Lage versetzt werden, gegenüber den freien Trägern alle Personalkosten anzuerkennen, die durch eine Weiterzahlung des Gehalts oder eine Aufstockung ggf. beantragten Kurzarbeitergeldes entstehen.
Das Land wird die Einzelheiten zur Erhebung (Verzicht, Erstattung, Verrechnung) und Refinanzierung der Elternbeiträge in einem Gesetz regeln. Zur weiteren Vorgehensweise informiert das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und dem
Thüringer Finanzministerium zeitnah die Gemeinden.
Helmut Holter
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