Die Koalitionsfraktionen haben heute einen Änderungsantrag zu ihrem Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz (ThürErst-SchKiG)“ beschlossen. Damit reagieren sie auf Anregungen, die sich aus einer Anhörung des Landtags-Bildungsausschusses ergeben haben. Vorgesehen ist, dass die Geltungsdauer der Rückerstattung von Kita- und Hort-Beiträgen aufgrund der nicht absehbaren Pandemieentwicklung bis Ende 2021 verlängert wird. Elternbeiträge sollen zudem nicht nur bei landesweiten Einrichtungsschließungen, sondern auch bei regionalen Kita- und Hortschließungen ausgesetzt werden, sofern die regionalen Lockdowns durch oder aufgrund landesrechtlicher Vorgaben erfolgt sind. Den Kommunen sollen Einnahmeausfälle, die durch die Aussetzung der Elternbeiträge entstanden sind, ferner durch eine Spitzabrechnung vollständig ersetzt werden.
Überrascht reagiert R2G in diesem Zusammenhang auch auf medial bekannt gewordene, erheblich weitergehende Änderungsforderungen der CDU. Aus Sicht der rot-rot-grünen Bildungspolitiker/-innen spiegelt der eigene Beschluss exakt das wider, was am Montag mit den CDU-Abgeordneten Tischner und König vereinbart wurde.
Daniel Reinhardt, Sprecher für frühkindliche Bildung der Fraktion DIE LINKE, stellt fest: „Wir haben ein zügiges Beteiligungsverfahren gestartet, um unseren Gesetzesentwurf noch während der Landtagssitzung im März beraten zu können. Die Eltern und Kommunen brauchen jetzt Klarheit über die Gebührenerstattung. Dazu gehört neben der Spitzabrechnung der tatsächlich ausgefallenen Gebühreneinnahmen auch die Regelung, die Erstattung auf das gesamte Jahr 2021 auszuweiten, um nicht in neue Ungewissheiten bei sich verschlechternden Pandemielagen zu steuern.“
Torsten Wolf, bildungspolitischer Sprecher der Linksfraktion, hebt hervor: „In sieben Jahren ohne Regierungspraxis scheint der CDU-Fraktion jegliches Verantwortungsgefühl für Thüringen verloren gegangen zu sein. Wir erwarten, dass Vereinbarungen eingehalten werden.“
Dr. Thomas Hartung, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, ergänzt: „Mit den neuen Regelungen können wir flexibel auf die weitere Pandemieentwicklung reagieren und lassen Eltern und Kommunen auch bei regionalen, auf Anordnungen des Landes beruhenden Kita- und Hortschließungen nicht im Regen stehen. All das hatten wir am Montag auch schon mit Herrn Tischner so vereinbart. Ich kann daher nur an die CDU appellieren, das bereits erzielte Verhandlungsergebnis mitzutragen. Alles andere würde lediglich zu Zweifeln daran führen, ob Herr Tischner in Verhandlungssituationen überhaupt über den Rückhalt seiner Fraktion verfügt.“
Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion erklärt dazu: „Wir wollen zügig eine Erstattung der Elterngebühren für Hort und Kindergarten auf den Weg bringen. Das finden wir nur gerecht. Die Familien sind durch die Pandemie ohnehin schon genug belastet. Zudem sollen die Kommunen eine vollständige Erstattung ihrer Einnahmeausfälle erhalten. Wichtig ist uns auch, Sicherheit bis Jahresende zu schaffen, damit die Eltern bei künftigen gegebenenfalls notwendigen Schließungen von mehr als 15 Kalendertagen im Monat und maximal 5 Tagen Nutzung der Betreuung ihre Gebühren zurückerhalten.“
Ihre Ansprechpartnerinnen für Rückfragen:
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