Astrid Rothe-Beinlich: Thüringen geht dank Rot-Rot-Grün mit Transparenz voran
Am 1. März 2019 ist das Gesetz über die Errichtung einer Beteiligtendokumentation beim Thüringer Landtag in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass jede schriftliche Einflussnahme auf ein aktuelles Gesetzgebungsverfahren öffentlich gemacht werden muss.
„Wir haben damit ein zentrales Wahlversprechen umgesetzt und zudem der Forderung lobbykritischer NGOs entsprochen“, erinnert Astrid Rothe-Beinlich.
In dieser Woche ist in der Folge nun auch das Dokumentationsforum im Internet des Landtages freigeschalten worden und erreichbar unter: https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/
„Es trifft sich gut, dass der rot-rot-grüne Gesetzentwurf zur Einführung von geschlechterparitätisch besetzten Wahllisten das erste Gesetzesvorhaben ist, das mit den entsprechenden Anlagen veröffentlicht wird“, erläutert die rechtspolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion Astrid Rothe-Beinlich.
Unter dem oben genannten Link finden sich zwei Rechtsgutachten, die sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von abwechselnd mit Männern und Frauen besetzten Listen für Landtagswahlen in Thüringen beschäftigen.
„Wir hoffen und laden dazu ein, dass alle interessierten Bürger*innen nun auch die Möglichkeit nutzen, sich über die Entstehung von Gesetzen zu informieren, nachvollziehen zu können, wer was warum eingebracht hat und wie welche Formulierung zustande kam.
Mit dieser Transparenz leisten wir zudem einen wichtigen Beitrag gegen allgemeine Politikverdrossenheit“, schließt die Grünenpolitikerin.
veröffentlicht am 29.03.2019
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