Sabine Berninger, Dorothea Marx und Astrid Rothe-Beinlich wollen breite Diskussion
Die Fraktionen LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in der Debatte um die Überarbeitung des Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes einen gemeinsamen Antrag in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eingebracht.
„Mit dem Antrag geht es uns um ein zeit- und verfassungsgemäßes Gesetz. 25 Jahre nach der friedlichen Revolution wollen wir Aufarbeitung gemeinsam voranbringen. Dazu gehört es auch, das Abgeordnetenüberprüfungsgesetz entsprechend zu überarbeiten„, so die justizpolitischen Sprecherinnen der drei regierungstragenden Fraktionen.
Der von LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Antrag stand bereits in der letzten Legislatur zur Diskussion, wurde damals aber mit Mehrheit und ohne Ausschussberatung abgelehnt.
Im Kern geht es rot-rot-grün um drei Punkte:
„Wir wollen endlich den ohnehin verfassungswidrigen Paragrafen 8, welcher den Mandatsverlust vorsieht, streichen„, betont Sabine Berninger.
„Die Paragrafen 1 und 6 wollen wir dahingehend ändern, dass die Erklärung der Parlamentsunwürdigkeit gestrichen wird, hat sich diese doch mitnichten als probates Mittel der Aufarbeitung erwiesen„, so Astrid Rothe-Beinlich weiter.
„Erneute Überprüfungen, wie in Paragraf 1 vorgesehen, soll es künftig nur noch geben, wenn neue Anhaltspunkte für eine Tätigkeit für die Stasi oder die K1 vorliegen„, ergänzt Dorothea Marx.
Um das Gesetz mit ExpertInnen und BürgerInnen möglichst breit diskutieren zu können, wird es sowohl eine Anhörung im Ausschuss als auch die Möglichkeit der Beteiligung im Onlineforum geben.
Die Justizpolitikerinnen weisen abschließend darauf hin, dass die CDU-Fraktion ausdrücklich eingeladen wurde, ihrerseits ExpertInnen zu benennen und sich aktiv einzubringen, um gemeinsam zu einer guten Regelung zu finden und unterschiedlichste Sichtweisen in die Debatte einzubeziehen.
veröffentlicht am 23.01.2015
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