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Mehr Förderung und Lernstandserhebungen statt Sitzenbleiben

Grüne für mehr Förderung und Lernstandserhebungen statt Sitzenbleiben
Astrid Rothe-Beinlich fordert Landeskonzept zur Erfassung und zum Nachholen von Lernrückständen

Angesichts der Diskussion um die Abmilderung der Pandemiefolgen im Schulbereich hat die Landesregierung nun eine Verordnung vorgelegt, die am Freitag im Bildungsausschuss vorgestellt werden sollen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Für Schülerinnen und Schüler ist diese Pandemie, genauso wie für alle in Schulen Beschäftigten, eine schwere Zeit. Klar ist, dass mindestens zwei Schuljahre durch die Corona-Pandemie und längere Phasen von Schulschließungen geprägt sind. Eine vergleichbare Situation gab es noch nicht. Das häusliche und überwiegend digitalgestützte Lernen verstärkt zudem ohnehin vorhandene Benachteiligungen. Leider funktioniert Homeschooling vielfach aufgrund von technischen Mängeln, fehlenden Kapazitäten der Schulcloud, fehlender Fortbildung oder auch mangelnder Unterstützung im Elternhaus nicht wirklich. Wir gehen davon aus, dass ein Großteil der Schüler*innen deutliche Lernrückstände aufzeigt. Daher braucht es nun dringend ein landesweites Konzept zur gesicherten Erfassung und zum Aufholen von individuellen Lernrückständen. Statt die Schüler*innen – wie die CDU vorschlägt – zu zwingen, den Jahrgang zu wiederholen, sollte es vielmehr um individuelle Förderung und zusätzliche Lernangebote gehen. Die Klassenwiederholung muss die letzte Option sein und sollte nur freiwillig erfolgen.“

Die grüne Bildungspolitikerin gibt außerdem zu bedenken, dass sie und ihre Fraktion eine Aussetzung der besonderen Leistungsfeststellung (BLF) in diesem Schuljahr befürwortet: „Die BLF ist in diesem Jahr nichts anderes als eine Zusatzbelastung und ein weiteres Infektionsrisiko. Sie sollte daher zumindest ausgesetzt werden. Schließlich erhalten in fast allen anderen Bundesländern die Gymnasialschüler*innen mit dem Übertritt in Klasse 11 den mittleren Schulabschluss. Für problematisch halten wir außerdem, dass beim Hauptschulabschluss ausgerechnet auf praktische Bestandteile verzichtet werden darf. Dies sind aber für die betroffenen Schüler*innen oft genau die Bestandteile, die es ermöglichen abseits von theoretischem Wissen ihr Können unter Beweis zu stellen. Deshalb würden wir hier gern die Abwägung den Schulen überlassen“, so Rothe-Beinlich abschließend.

Bei Rückfragen: 

Anika Schidda, Pressesprecherin
Tel. (0361) 37 72666(0151) 40 20 69 05
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen 

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