Astrid Rothe-Beinlich begrüßt den gemeinsamen Beschluss von R2G und der CDU-Fraktion
Heute hat der Thüringer Landtag einstimmig das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes beschlossen.
„Uns ist ein besserer Schutz der in Thüringen mehrheitlich weiblichen Gerichtsvollzieher*innen bei Vollstreckungsmaßnahmen bei Schuldnern, von denen potenziell eine Gefährlichkeit oder Gewaltbereitschaft ausgehen kann, immens wichtig„, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, justizpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion.
„Um drohende gefährliche Situationen vorab ausschließen oder sich darauf einstellen zu können, sollen die Thüringer Gerichtsvollzieher*innen in Zukunft unproblematisch bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle anfragen können, ob Hinweise vorliegen, die eine Gefährlichkeit oder Gewaltbereitschaft der einzelnen Schuldner*innen erwarten lassen. Dies können beispielsweise Hinweise darauf sein, ob die einzelnen Schuldner*innen über Waffen verfügen, bereits gewalttätig auffällig geworden sind, oder unsere freiheitlich demokratische Grundordnung in Abrede stellen, wie dies zum Beispiel bei Reichsbürgern der Fall ist.„
Die bündnisgrüne Justizpolitikerin weist darauf hin, dass der gemeinsame Änderungsantrag auf eine Gesetzesinitiative der CDU zurückgeht, die einer sächsischen Regelung nachgebildet war.
„Der Änderungsantrag von CDU, LINKE, SPD und uns Grünen fügt die Neuregelung nun in die thüringische Rechtslage ein und berücksichtigt auch die datenschutzrechtlichen Interessen der betroffenen Schuldner*innen“, so Astrid Rothe-Beinlich. „Im Gegensatz zu den häufig von der CDU vorgetragenen Vorwürfen, R2G würde alle CDU-Initiativen per se ablehnen, zeigt unser gemeinsames Vorgehen, dass Rot-Rot-Grün sehr wohl sinnvolle Initiativen aufgreift und auch gemeinsam mit der oppositionellen CDU an der Sache orientiert praktikable Lösungen entwickelt.„
veröffentlicht am 11.09.2019
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