Astrid Rothe-Beinlich in eigener Sache
Vor einiger Zeit hatte ich eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgrund einer Meinungsäußerung erhalten.
Im Nachgang einer Rede eines Erfurter CDU-Stadtrates während einer öffentlichen Stadtratssitzung hatte ich diese Rede bei Twitter kommentiert und die Einschätzung getroffen, dass es sich um einen „rassistischen Ausfall“ handeln würde. Es sei „unfassbar“ und die CDU müsse sich dazu positionieren.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Erfurt hatte ich auf Anraten meines Rechtsanwaltes zur Wahrung des Rechtsfriedens angeboten, dass diese Äußerung nicht mehr wiederholt wird. Eine Äußerung in Bezug auf eine konkrete Rede, die einmalig gehalten wurde, zu wiederholen macht auch keinen Sinn. Gegen die Kosten aber hatten wir uns verwahrt. Das Gericht hatte daher nur noch über die Kosten zu entscheiden.
Die Klägerseite hatte dies postwendend in der rechtsnationalen Zeitung „Junge Freiheit“ als Sieg gefeiert.
Das Gericht hat nunmehr entschieden, dass die Kosten komplett die Klägerseite zu tragen habe, da ein Anspruch nicht bestünde und alle Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Zitat: „Ob eine konkrete Äußerung oder Veröffentlichung als rassistisch, nationalistisch oder fremdenfeindlich anzusehen ist, unterliegt einer – nicht der Beweiserhebung zugänglichen – Bewertung, die auch vom eigenen politischen Standpunkt abhängig ist (vgl. auch OLG Frankfurt aM, Urteil, 21.01.2016 , AZ 16 U 87/15).
Der Kläger hatte sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen, der regelmäßig auch AfD-Abgeordnete vertritt. Da der Streitwert von der Klägerseite mit 80.000 € angegeben wurde, kommt daher eine fünfstellige Kostensumme auf den Kläger zu.
Erneut wurden in diesem Beschluss die Grundzüge der Meinungsfreiheit deutlich umrissen und aufgezeigt.
Abermals wurde von rechter Seite versucht Meinungsäußerungen zum Thema „Rassismus“ und der Einschätzung was „rassistisch“ ist zu unterbinden.
Ich danke meinem Rechtsanwalt Jürgen Kasek für die exzellente Vertretung auch in diesem Fall.
Astrid Rothe-Beinlich, 10.Oktober 2019
veröffentlicht am 10.10.2019
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