volunteers at a refugee camp

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Menschenrechtliche Standards für Geflüchtete sicherstellen

Im November 2023 haben die Ministerpräsident*innen mit dem Bundeskanzler vereinbart, dass Empfänger*innen von Asylbewerberleistungen eine Bezahl- bzw. Geldkarte erhalten sollen, u.a. zur Einschränkung von Barauszahlungen und um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Dafür braucht es grundsätzlich keine Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz. Das Hannoveraner Modell macht es vor. Auch in vielen anderen Stadt- und Landkreisen wurden bereits Bezahlkarten eingeführt.

Eine Bezahlkarte mit Einschränkungen (keine Geldleistung auf ein Konto, Beschränkung oder Streichung der Bargeldabhebung u.a.) würde enorme Alltagsprobleme für die Geflüchteten verursachen. Dies gilt umso mehr für diejenigen, die in eigenen Wohnungen leben, sowie für langjährig Geduldete, weil sie oft nicht arbeiten dürfen, oder für Asylsuchende, deren Verfahren bei den Gerichten über Jahre anhängig sind.

Günstige Gebrauchtwaren von Privatpersonen oder auf dem Flohmarkt, notwendige Barzahlungen in Geschäften, in denen Debitkarten nicht akzeptiert werden, ein Konto mit ausreichend Deckung für den Stromvertrag – all das würde ihnen verwehrt sein. Es besteht die Gefahr, dass Menschen dann auf anderem Wege versuchen, an die erforderlichen finanziellen Mittel zu kommen. Dabei müssen wir doch alles tun, damit Geflüchtete von Beginn an schnelle Integrationschancen bekommen.

Als zuständige Fachpolitiker*innen appellieren wir daher an euch, bei der Einführung einer Geldkarte folgende menschenrechtliche Standards sicherzustellen.

MENSCHENRECHTLICHE STANDARDS BEI DER EINFÜHRUNG EINER BEZAHLKARTE

1. Keine Einschränkung der Bargeldabhebungen

Viele Geschäfte akzeptieren keine Debitkarten. Der Kaffee im Sprachkurs, der Kakao in der Schule oder das Aufladen der Kopierkarte in der Uni, der günstige Einkauf im Tafelladen, Sozialkaufhaus oder der Kauf von Kinderspielzeug auf dem Flohmarkt – für all das benötigen Menschen ausreichend Bargeld.

2. Keine Einschränkung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

Die Möglichkeit, Überweisungen zu tätigen oder Einzugsermächtigungen zu erteilen, sind ein wichtiger Bestandteil der Handlungs- und Dispositionsfreiheit. Sonst können Menschen keinen Stromvertrag abschließen und keinen Rechtsbeistand bezahlen.

3. Keine regionale Beschränkung der Bezahlkarte

Eine örtliche Beschränkung verletzt die Bewegungsfreiheit, die gleichermaßen für Geflüchtete gilt.

Kinder müssen Freund*innen auch jenseits von Landkreisgrenzen treffen können, Eltern auch auf dem Baby-Flohmarkt in 30 km Entfernung einkaufen können.

4. Kein Ausschluss bestimmter Händlergruppen, Branchen, Dienstleistungen oder des Online-Handels

Auch Online-Einkäufe sind heute wichtiger Bestandteil des Alltags – sei es, weil es Produkte vor Ort nicht gibt oder weil man günstig gebraucht kaufen will. Eine solche Einschränkung der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.

5. Jede erwachsene Person muss eine eigene Bezahlkarte erhalten.

Sonst können sich Menschen nicht mehr getrennt voneinander bewegen, beispielsweise eine Person zum Sprachkurs gehen und die andere Kinder in die Kita zur Eingewöhnung begleiten.

6. Sicherstellung von Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung

Bezahlkarten eröffnen sowohl den Betreiberfirmen als auch den Leistungsbehörden umfangreiche Zugriffsmöglichkeiten sowie Einsicht in personenbezogene Zahlvorgänge. Externen Dienstleistern darf etwa kein Zugriff auf die AZR-Nummer ermöglicht werden.

7. Für Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben, muss es weiterhin vorrangig Geldleistungen geben

Ein Konto und Bargeldabhebungen ohne Beschränkungen sind unabdingbare Voraussetzungen für ein eigenständiges Leben.

8. Geflüchtete, die sogenannte Analogleistungen beziehen, müssen weiterhin Geldleistungen analog zum SGB II bzw. XII erhalten

Analogleistungen bekommen alle, die länger als 36 Monate im AsylbLG sind. Betroffene sind Menschen in Duldung, die nicht arbeiten dürfen, oder Geflüchtete wie Nadia Murad, die über ein Landesaufnahmeprogramm Schutz erhalten haben und nicht abgeschoben werden können und auch nicht sollen – inkl. Schulkindern und Studierenden. Ein dauerhaftes Leben mit einer Bezahlkarte für die ganze Familie, mit Einschränkungen bei den Läden, in denen eingekauft werden kann etc. behindert die Integration.

9. Keine zwingende Direktzahlungen der KdU an Vermieter im AsylbLG

Mit den Änderungsvorschlägen des BMAS wird suggeriert, dass Leistungsberechtigte Geldleistungen für ihre Wohnung nicht zweckentsprechend verwenden. Direktzahlungen sind rechtlich schon möglich und werden in der Praxis oft angewandt.

10. Komplette Abschaffung von Arbeitsverboten für Geflüchtete

Arbeit muss als Chance verstanden werden und frühzeitig allen Geflüchteten ermöglicht werden. Dafür müssen wir die Abschaffung von Arbeitsverboten für Asylbewerber*innen und geduldete Menschen weiter energisch vorantreiben und den Weg in ein dauerhaftes Bleiberecht ausbauen. Auch eine große Mehrheit der Deutschen plädiert dafür, Geflüchteten die Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Davon profitieren wir letztendlich alle. Die Wirtschaftsverbände, die vielerorts nach Arbeitskräften suchen, haben diesen pragmatischen Weg schon lange eingefordert. Wer arbeitet, kann seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten und sorgt damit für Einnahmen in den öffentlichen Kassen. Wir müssen Arbeitsverbote für Asylbewerber*innen und geduldete Menschen abschaffen und den Weg in ein dauerhaftes Bleiberecht ausbauen.

Stephanie Aeffner, MdB, Berichterstatterin für Sozialpolitik, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

Filiz Polat, MdB, Berichterstatterin für Migration und Integration, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im

Deutschen Bundestag

Sahhanim Görgü-Philipp, MdBB, Sprecherin für Soziales, Integration, Jugendpolitik, Senior*innen, Behindertenpolitik, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bremische Bürgerschaft

Filiz Demirel, MdHB, Sprecherin für Arbeitsmarkt, Migration und Antidiskriminierung, Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg

Mareike Engels, MdHB, Sprecherin für Soziales, Frauen und Gleichstellung, Grüne Bürgerschaftsfraktion

Hamburg

Michael Gwodz, MdHB, Parlamentarischer Geschäftsführer, Fachsprecher für Flucht und Religionspolitik, Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg

Djenabou Diallo Hartmann, MdL, stellv. Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Migration, Geflüchtete und Antirassismus, Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Niedersachsen

Swantje Kristina Schendel, MdL, Sprecherin für Sozialpolitik, Queerpolitik, Kinder, Jugend, Familie und Senior*innen, Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Niedersachsen

Petra Čagalj Sejdi, MdL, Sprecherin für Asyl, Migration und Integration & Inklusion, Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Sachsen

Catharina Nies, MdL, Sprecherin für Migration und Flucht, Frauen und Gleichstellung, Familien, Kinder und KiTa, Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Schleswig-Holstein

Madeleine Henfling, MdL, Parlamentarische Geschäftsführerin, Sprecherin für Innenpolitik und Kommunales, Demokratie und Antifaschismus, Europa und Kultur, Medien, Netzpolitik und Datenschutz, Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Thüringen

Astrid Rothe-Beinlich, MdL, Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Geflüchtete, Migration und Integration, Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Thüringen

Erläuterungen zu den einzelnen Punkten

• Grundlage soll eine Debitkarte ohne Kontobindung und ohne Abbuchungs- und Überweisungsmöglichkeitsein. Bargeldabhebungen sollen pro Karte auf 50 Euro pro Monat begrenzt sein.

• Folglich müsste eine 4-köpfige Familie jeden Tag aushandeln, wer die Karte – und damit ein Zahlungsmittel – mitnehmen darf. Ansonsten hat jedes Familienmitglied pro Tag 42 ct an Bargeld zur Verfügung.

So den Kaffee im Integrationskurs, den Kakao in der Schule, das Mensaessen (hier gibt es keine Akzeptanz von Debitkarten,) oder das Aufladen der Kopierkarte in der Uni zu bezahlen, ist unmöglich. Tafelläden sind bis jetzt nicht flächendeckend an Debitkartensysteme angeschlossen, Sozialkaufhäuser oft gar nicht, von privaten Gebrauchtkäufen ganz zu schweigen. Diese sind aber wegen der um 100 Euro niedrigeren Regelsätze als im Bürgergeld für viele Asylsuchende unerlässlich.

• Überweisungen und Abbuchungen sind nicht möglich. Für Vertragsabschlüsse sind aber SEPA-Lastschriftmandate für ein Konto erforderlich, ob für Strom, das ÖPNV-Abo oder das 49-Euro-Ticket (Einzelfahrscheine sind viel teurer z.B. bei Besuch eines Sprachkurses), GEZ-Gebühren, Telefon- und Internet-

anschluss, ein Medienabo, eine private Haftpflichtversicherung oder eine Vereinsmitgliedschaft.

• Ohne Bargeld und/ oder die Möglichkeit von Überweisungen wird auch das Bezahlen eines Rechtsbeistandesvielfach unmöglich.

Auswirkungen auf den Lebensalltag der Geflüchteten

1. In Gemeinschaftsunterkünften gilt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das Sachleistungsprinzip. Da dies aber oft nicht mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand umzusetzen ist, erhalten auch hier viele Geflüchtete Geldleistungen. Schon mit der jetzigen Gesetzeslage ist es aber möglich, eine Bezahlkarte als Sachleistung einzuführen, bei der diverse Einschränkungen erfolgen. Als Minimum fordern wir, dass der persönliche Bedarf bar abhebbar sein muss. Weder dürfen Warengruppen noch PLZ-Gebiete oder der

Zugang zum Onlinehandel (günstige Gebrauchtkäufe!) eingeschränkt werden.

2. Außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften gilt der Vorrang von Geldleistungen. Das muss unbedingt weiter gelten. Ohne Bargeld und ohne Konto ist ein Leben in einer eigenen Wohnung nicht möglich! Wenn wir eine Bezahlkarte mit Einschränkungen auf diese Gruppe ausweiten, sind alle Geflüchteten für die ersten 36 Monate davon erfasst.

3. Bei einer Ausweitung auf Analogleistungsberechtigte würden wir die diskriminierenden und integrationsfeindlichen Regelungen einer Bezahlkarte darüber hinaus auch noch zeitlich über die 36 Monate hinausermöglichen, für viele Betroffene womöglich auf viele Jahre (Stichwort Kettenduldungen). Hauptherkunftsländer von Geduldeten sind aktuell Syrien, Irak und Afghanistan. Betroffen wären außerdem Menschen aus Landesaufnahmeprogrammen wie Jesid*innen oder ehemalige afghanische Ortskräfte der Bundeswehr. Viele Geduldete erhalten über Jahre immer wieder Verlängerungen der Duldung. 

Eine Chance auf einen dauerhaften Aufenthaltstitel haben sie aber nur über Ausbildung oder Arbeit und wenn sie ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Genau das würden wir mit einer diskriminierenden Bezahlkarte aber maximal erschweren bis unmöglich machen. Z.B. würde ein Studium für die Kinder nahezu unmöglich werden. Es gibt ganze Internetseiten zur Problematik Duldung und Studium.

Daher fordern wir, dass die Bezahlkarte nicht für Analogleistungsberechtigte eingeführt wird.

Keine Evidenz für Rücküberweisungen oder „Schlepperfinanzierung“

Es ist nicht belegt, dass Rücküberweisungen ins Ausland durch Asylsuchende in relevantem Ausmaß stattfinden: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Die Bundesregierung hat hierzu auch keine eigenen Schätzungen vorgenommen“ (Antwort des Parl. StS Dr. Florian Toncar auf eine Schriftliche Frage vom

08.02.2024, BT-Drs. 20/10292). Die Bundesbank gibt an, dass z. B. im Jahr 2022 162 Mio. Euro nach Afghanistan überwiesen wurden (2023: 140 Mio.). Die Angaben sind nach eigener Aussage schwierige Hochrechnungen und mit Vorsicht zu genießen (https://www.bundesbank.de/de/statistiken/aussenwirtschaft/zahlungsbi-

lanz/heimatueberweisungen-und-arbeitnehmerentgelte-809336). Wichtig ist, dass die Statistik nicht nach Aufenthaltsstatus unterscheidet: Sie enthält Überweisungen von Deutschen mit afghanischen Wurzeln, Afghan*innen mit Aufenthaltserlaubnis und von gerade Geflüchteten (Selbst Überweisungen von Deutschen an afghanische Freunde sind enthalten!). Teilt man die Angaben der Bundesbank durch die Anzahl aller Menschen mit afghanischer Einwanderungsgeschichte in Deutschland (420.000), so ergibt sich für 2022 eine Pro-

Kopf-Überweisung von 32 Euro pro Monat. Seit den 80er Jahren fliehen vor Krieg und Terror Menschen aus Afghanistan, viele haben sich Existenzen aufgebaut, sind z. T. Unternehmer*innen geworden. Es ist also davon auszugehen, dass der Großteil der Überweisungen nicht aus Sozialleistungen stammt, sondern aus selbst erwirtschafteten Einkommen. Das bestätigt auch die Wissenschaft: „Ich kenne keine Forscher, die Rücküber-

weisungen aus Sozialleistungen für den großen Pull-Faktor halten“, sagte etwa Matthias Lücke vom Kieler Institut für Weltwirtschaft dem SPIEGEL (15.02.2024). Das sei ein absoluter Nebenschauplatz.

Weitere Informationen zur Bezahlkarte:

https://mediendienst-integration.de/artikel/die-bezahlkarte-koennte-nach-hinten-losgehen.html

https://mediendienst-integration.de/artikel/die-meisten-rueckueberweisungen-gehen-nach-europa.html

https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/MEDIENDIENST_INTEGRATION_Remittances_Facts-heet_final.pdf

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