Für eine grundsätzliche und unverzügliche Kehrtwende
hin zu einer artgerechteren Sauenhaltung
Die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde von der Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrates am 14.02.2020 (985. Sitzung) sowie am 05.06.2020 (990. Sitzung) abgesetzt. Eine abschließende Beratung der Verordnung soll in einer der nächsten Sitzungen des Bundesrates stattfinden.
Besonders kritisch sieht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Regelungen zur Kastenhaltung von Sauen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag lehnt die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hinsichtlich der Regelungen zur Kastenhaltung von Sauen ab und fordert:
I. Tierschutz muss endlich garantiert werden
- Die Haltung von Sauen in Kastenständen ist eine verfassungswidrige Haltungsform, die den Anforderungen an Tierschutz und artgerechte Tierhaltung in keiner Weise entspricht.
Vor diesem Hintergrund fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Thüringer Landesregierung auf, in der Schlussabstimmung im Bundesrat einer Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht zuzustimmen, sofern hier nicht ein Ausstieg aus der Kastenhaltung für Sauen geregelt wird.
- Eine längere Übergangszeit als acht Jahren zur Herstellung der unter 1. geforderten Zustände ist abzulehnen.
- Auch während der maximal achtjährigen Übergangszeit müssen die Tiere ungehindert aufstehen und sich ausstrecken können, ohne dass sie mit dem Kopf und in Seitenlage mit den Gliedmaßen an ein bauliches Hindernis oder an andere Tiere stoßen.
- Auch die Kastenstandhaltung von Zuchtläufern (d.h. Jungsauen vor der ersten Besamung) widerspricht dem Tierschutz und ist deshalb abzulehnen.
- Eine Ausnahmeregelung für Betriebe mit bis zu zehn Sauen widerspricht dem Tierschutz und ist deshalb abzulehnen.
- Für die Gruppenhaltung sind höhere Tierschutzstandards anzustreben.
- Die Fixierung von Sauen in Ferkelschutzkörben darf fünf Tage rund um die Geburt nicht überschreiten.
II. Tierschutz muss angemessen und dauerhaft finanziert werden
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag fordert darüber hinaus die Landesregierung auf, all jene landwirtschaftlichen Betriebe, die bereits jetzt eine Sauenhaltung ohne Kastenstände praktizieren bzw. auf diese Haltungsform umstellen wollen, wie folgt zu unterstützen:
- Mit einem Investitionsförderprogramm beim Stallumbau, das deutlich höhere Fördersätze ermöglicht als die aktuelle Premiumförderung im Thüringer Agrarinvestitionsförderungsprogramm (sofern nur so realisierbar, muss ein solches Förderprogramm außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) konzipiert werden).
- Mit einer jährlichen Tierwohlprämie, die für Betriebe ohne Kastenhaltung die mit dieser tiergerechteren Haltungsform verbundenen erhöhten laufenden Kosten und geringeren Erlöse ausgleicht. Eine solche Tierwohlprämie in der Sauenhaltung ist gestaffelt auszugestalten, sodass Betriebe die auch im Abferkelbereich vollständig auf eine Fixierung der Sau verzichten einen höheren Ausgleich erhalten.
- Für die Ausreichung von Tierwohlprämien ist durch Beschluss des Thüringer Landtags im Haushalt 2020 die Summe von 1,2 Mio. Euro eingestellt worden. Bislang ist nicht bekannt, dass das für Landwirtschaft zuständige Ministerium Vorkehrungen getroffen hat, um diese Mittel an die Betriebe mit entsprechenden Tierhaltungsverfahren auszureichen.
Um die erforderliche Transformation der Tierhaltung in Deutschland sowohl hinsichtlich der Investitionserfordernisse als auch hinsichtlich der notwendigen Tierwohlprämien finanzieren zu können, spricht sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag für die Umsetzung der vom Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung („Borchert-Kommission“) im Februar 2020 ausgesprochenen Empfehlungen zu Einführung einer mengenbezogenen Abgabe auf tierische Produkte (Verbrauchssteuer als „Tierschutz-Cent“) aus.
Beschluss der Fraktionssitzung am 24.06.2020
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