Kleinkinder dürfen mit in den Plenarsaal
Rothe-Beinlich und Henfling: Endlich Klarheit für alle Abgeordneten mit kleinen Kindern
Vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar ist es heute gelungen, einen tragfähigen und für die Zukunft rechtsverbindlichen Vergleich zu schließen. Nun steht fest, dass Kleinkinder bis zur Vollendung ihres ersten Lebensjahres in Plenarsitzungen mitgenommen werden können, soweit der störungsfreie parlamentarische Ablauf gewahrt ist. Im Falle von älteren Kinder kann die jeweilige Sitzungsleitung künftig im Einzelfall nach Ermessen entscheiden.
Zum Vergleich äußert sich die Abgeordnete, Madeleine Henfling wie folgt: „Das ist ein klares Signal für Frauen- und Familienfreundlichkeit im Parlament. Bis heute gab es keine rechtsverbindliche Regelung zur Mitnahme von Kindern in den Plenarsaal. Dies hat sich nun unter höchstrichterlicher Vermittlung geändert. Es war daher richtig, zu klagen, um eine Klarstellung in der Frage der Vereinbarkeit zu erlangen.“
Begrüßt wird der Vergleich auch von der Fraktionsvorsitzenden, Astrid Rothe-Beinlich: „Dieser Vergleich hat bundesweite Signalwirkung, da sich auf ihn zukünftig alle Abgeordneten in den Parlamenten in vergleichbaren Situationen berufen können. Gerade jetzt, wo vielerorts Abgeordnete nicht als systemrelevant eingestuft wurden und damit keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, hat der Vergleich eine besondere aktuelle Relevanz, um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments aber vor allem die Rechte und Pflichten der Abgeordneten zu gewährleisten. Klar ist für uns zudem, unsere Kollegin hätte nicht aus dem Plenarsaal verwiesen werden dürfen.“
Bei Rückfragen: Christian Herrmann, Tel. (0361) 37 72654, (0151) 40 20 69 11
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
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