Astrid Rothe-Beinlich: Beirat sollten auch NGOs angehören, um Elitenkritik nicht weiter zu befördern
Die öffentliche Anhörung in der heutigen Justizausschusssitzung zum von der Landesregierung vorgelegten Ministergesetz machte deutlich, dass es breite Zustimmung für das Vorhaben gibt, Karenzzeiten einzuführen, um Machtstrukturen nicht unzulässig zu verfestigen und Korruption von vorn herein zu begegnen sowie mehr Transparenz zu schaffen.
Die justizpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Astrid Rothe-Beinlich, erklärt dazu: „Unterschiedliche Einschätzungen bestehen allerdings hinsichtlich der Länge der Übergangsfristen. Prof. Dr. Speth und Transparency International plädierten hier für eine Karenzzeit von drei Jahren, was auch den grünen Vorstellungen entspricht. Andere Anzuhörende, wie Prof. Grzeszick, begrüßten die vorgesehene 18 Monatsregelung – nur der Bund der Steuerzahler warb für 12 Monate.„
Ebenfalls strittig bewertet wurde die Frage, ob auch Staatssekretär*innen im Gesetzentwurf berücksichtigt werden sollten, wohl wissend, dass diese in Thüringen nach der Verfassung nicht als Teil der Regierung gelten.
„Besonders spannend war für mich hier der Hinweis vom Vertreter von Transparency International, dass es, um auch Staatssekretär*innen einzubeziehen, nur einer Änderung im Beamtenrecht bedürfe“, so Astrid Rothe-Beinlich. „Als Grüne vertreten wir die Auffassung, dass auch für Staatssekretäre entsprechende Karenzzeiten greifen sollten. Wir werden das jedenfalls prüfen, ob und wie das möglich wäre.„
Auch zur Frage des beratenden Gremiums gab es wichtige Anregungen. „Wir sind durchaus offen für den Vorschlag, dieses Gremium beispielsweise vom Landtag wählen zu lassen. Zudem könnten wir uns vorstellen, dieses auf mindestens 5 Personen aufzustocken. Dem Gremium sollten aus unserer Sicht auf jeden Fall Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Organisationen angehören. Zudem halte ich sowohl die von Prof. Speth vorgeschlagene Berichtspflicht des Gremiums im Landtag als auch eine wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes für denkbar„, so die grüne Justizpolitikerin Rothe-Beinlich.
In der nächsten Ausschusssitzung wird es die Auswertung der Anhörung und dann auch eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Landtag geben.
„Es bleibt also abzuwarten, welche Änderungen dann von der Mehrheit der Ausschussmitglieder aufgenommen und dem Landtag vorgeschlagen werden„, schließt Astrid Rothe-Beinlich.
veröffentlicht am 16.02.2018
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