Heute fand vor dem Thüringer Verfassungsgericht die mündliche Verhandlung zur Klage der AfD-Fraktion gegen das von rot-rot-grün in der 6. Legislaturperiode verabschiedete Paritätsgesetz statt. Das Urteil soll voraussichtlich am 15. Juli verkündet werden. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Wir stehen nach wie vor zu dem von rot-rot-grün verabschiedeten Paritätsgesetz, welches quotierte Listen für die Parteien, die zu Landtagswahlen antreten vorsieht, um den Frauenanteil auch im Thüringer Landtag zu erhöhen. Viele andere Länder machen uns zudem erfolgreich vor, wie Dank grundsätzlich quotierter Listen der Frauenanteil in Parlamenten kontinuierlich gesteigert werden konnte. Unser Ziel ist und bleibt eine gleichberechtigte Repräsentanz. Nur wenn Frauen und Männer auch gleichermaßen in einem Parlament repräsentiert sind, wird echte Geschlechtergerechtigkeit erreicht. Wir hoffen daher, dass unser Gesetz nicht nur Bestand hat, sondern für künftige Landtagswahlen auch Wirkung entfalten kann.“
Auch das Thüringer Parlament ist momentan weit von einer paritätischen Besetzung entfernt. Insbesondere in der AfD- und CDU-Fraktion gibt es kaum weibliche Abgeordnete.
„Uns ist durchaus bewusst, dass aufgrund des Wahlsystems mit Erst- und Zweitstimme das Paritätsgesetz nur für den Bereich der Listenstimmen Geltung entfaltet. Daher werben wir für weitergehende Regelungen, die auch die Direktwahlkreise mit in den Blick nehmen“, so Rothe-Beinlich weiter.
„Jetzt gilt es allerdings erst einmal das Urteil des Verfassungsgerichtes abzuwarten. Wir jedenfalls bleiben bei der Überzeugung, dass es verbindliche Quotenregelungen braucht, da nur diese dazu beitragen, den Frauenanteil in Parlamenten tatsächlich zu erhöhen“, so die grüne Fraktionsvorsitzende abschließend.
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