Es wird höchste Zeit dafür!
Die fachpolitischen Sprecherinnen der Regierungsfraktionen Karola Stange (Die LINKE), Birgit Pelke (SPD) und Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) begrüßen die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Rehabilitierung Homosexueller, noch in dieser Legislatur auf den Weg zu bringen.
„Auch nach der Zeit des Nationalsozialismus wurden homosexuelle Menschen in beiden deutschen Staaten diskriminiert und zu Gefängnisstrafen verurteilt. In der Bundesrepublik Deutschland standen einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern bis 1969 unter Strafe. In der DDR bis 1968. Auch danach galten unterschiedliche Schutzaltersgrenzen für einvernehmliche homo- und heterosexuelle Handlungen und es kam aufgrund dessen zu Verteilungen. Erst im Jahr 1994 wurden auch die unterschiedlichen Schutzaltersgrenzen aufgehoben“ so die drei Sprecherinnen.
Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seiner Urteilen seit 1981 immer wieder die Bestrafung einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft habe, ebenso wie die Festlegung unterschiedlicher strafrechtlicher Schutzaltersgrenzen für hetero- und homosexuelle Handlungen, seien die Verurteilten der beiden Staaten bis heute nicht rehabilitiert und entschädigt worden.
Der nun von Bundesjustizminister Heiko Maas und im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht die Aufhebung der durch den EGMR für zu Unrecht erklärte Verurteilungen und eine pauschale Entschädigungsleistung vor.
„Es wird höchste Zeit, die Betroffenen zu rehabilitieren und zu versuchen, einen Beitrag zur Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts zu leisten. Mit Blick auf das hohe Alter der Betroffenen ist es unerlässlich, den Gesetzentwurf zügig zu verabschieden und ein unbürokratisches Verfahren zur Antragstellung und eine zeitnahe Entschädigung zu schaffen“ fordern Stange, Pelke und Rothe-Beinlich.
Um dies auch aus Thüringen voran zu treiben, werden die Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Plenarantrag für Anfang Mai einbringen, mit dem Ziel, eine entsprechende Beschlussfassung des Landtages in der nächsten Plenarsitzung herbeizuführen.
veröffentlicht am 24.03.2017
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