Rehabilitierung nach 1945 verurteilter homosexueller Menschen

Antrag der Koalitionsfraktionen mit großer Mehrheit im Landtag beschlossen

Mit überwältigender Mehrheit, nur gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, hat der Thüringer Landtag heute dem Antrag der Koalitionsfraktionen zur umfassenden und zeitnahen Rehabilitierung nach 1945 verurteilter homosexueller Menschen zugestimmt.

Auch nach der Zeit des Nationalsozialismus wurden homosexuelle Menschen in beiden deutschen Staaten diskriminiert und zu Gefängnisstrafen verurteilt. In der Bundesrepublik Deutschland standen einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern bis 1969 unter Strafe. In der DDR bis 1968. Auch danach galten unterschiedliche Schutzaltersgrenzen für einvernehmliche homo- und heterosexuelle Handlungen und es kam aufgrund dessen zu Verurteilungen. Erst im Jahr 1994 wurden auch die unterschiedlichen Schutzaltersgrenzen aufgehoben„, so die Abgeordneten Karola Stange (DIE LINKE), Birgit Pelke (SPD) und Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinen Urteilen seit 1981 immer wieder die Bestrafung einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft habe, ebenso wie die Festlegung unterschiedlicher strafrechtlicher Schutzaltersgrenzen für hetero- und homosexuelle Handlungen, seien die Verurteilten der beiden deutschen Staaten bis heute nicht rehabilitiert und entschädigt worden.

Der nun von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegte und im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht die Aufhebung der Verurteilungen und eine pauschale Entschädigungsleistung vor. Der Landtag unterstützt das Gesetzesvorhaben und bittet die Betroffenen für das erlittene Unrecht um Entschuldigung.

Es wird höchste Zeit, die Betroffenen zu rehabilitieren und zu versuchen, einen Beitrag zur Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts zu leisten. Mit Blick auf das hohe Alter der Betroffenen ist es unerlässlich, den Gesetzentwurf zügig zu verabschieden, ein unbürokratisches Verfahren zur Antragstellung und eine zeitnahe Entschädigung auf den Weg zu bringen“, fordern Stange, Pelke und Rothe-Beinlich.

Die Abgeordneten zeigten sich erfreut, dass mit der Beschlussfassung ein starkes Zeichen durch den Thüringer Landtag gesetzt worden sei, um den noch lebenden Betroffenen Genugtuung zu verschaffen und um einen Schandfleck des Rechtsstaats zu beseitigen.

veröffentlicht am 05.05.2017

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