Rot-Rot-Grün beschließt Gesetz über das Verbot von Funktionszulagen

Astrid Rothe-Beinlich: Offenlegung und Rückzahlung der CDU stehen weiter aus

Mit der rot-rot-grünen Mehrheit hat der Thüringer Landtag heute das Gesetz über das Verbot von Funktionszulagen aus Fraktionsmitteln beschlossen. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Mit unserer Gesetzesänderung haben wir eineindeutig über die ordnungsgemäße Verwendung von Fraktionsmitteln Klarheit geschaffen. Dass die CDU-Fraktion weiterhin an ihrer Finanz-Fraktionsautonomie und somit der unzulässigen Zahlung festhalten wollte, spricht Bände. Bis heute verweigert die CDU-Fraktion die Offenlegung der jahrzehntelang gezahlten Funktionszulagen. Anlässlich der heutigen Entscheidung fordern wir einmal mehr Transparenz und in der Konsequenz die Rückzahlung dieser Zusatzvergütungen. Das ist eine Frage des Anstands und der Glaubwürdigkeit.

Den plötzlich vorgelegten Änderungsantrag der CDU-Fraktion, mit dem diese die im Abgeordnetengesetz geregelte Vergütung für Vizepräsidenten auf 25 vom Hundert reduzieren wollte, wertet die grüne Abgeordnete als reines Ablenkungsmanöver.

Wir haben uns mit allen Fraktionen einen Fahrplan gegeben, der vorsieht, uns zunächst die Geschäftsordnung und dann das Abgeordnetengesetz in Gänze vorzunehmen. Daran arbeiten wir. Es stellt sich schon die Frage, warum die CDU-Fraktion zwar Kürzungen bei den Vizes vorschlägt, den Präsidenten oder die Fraktionsvorsitzenden sowie alle weiteren bisherigen Regelungen jedoch völlig außen vor lässt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt„, so Rothe-Beinlich weiter.

Der Thüringer Rechnungshof hatte in seinem Bericht festgestellt: ‚Bisher zu Unrecht geleistete Funktionszulagen sind nach Paragraf 56 des Thüringer Abgeordnetengesetzes zurückzuerstatten.‘ Dem gibt es aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen„, schließt Rothe-Beinlich.

veröffentlicht am 25.03.2015

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