Astrid Rothe-Beinlich: Ein Kernbereichsschutz für den Bereich exekutiver Eigenverantwortung ist auf das Verhältnis von Landtagsverwaltung zu Abgeordneten nicht anwendbar
In der heutigen Plenarsitzung verabschiedete der Landtag mit der Mehrheit von Rot-Rot-Grün die beim Justizausschuss beauftragte über den Einzelfall hinausgehende Auslegung nach §122 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages.
Für die justizpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Astrid Rothe-Beinlich, ist klar:
„Landtagspräsident und Landtagsverwaltung sind Dienstleistende für alle Abgeordneten gleichermaßen. Dafür braucht es aber auch wirksame Kontrollmechanismen, die für die notwendige Transparenz und Unparteilichkeit sorgen. Mit dem heutigen Beschluss haben wir die umfassend geltenden Informations- und Akteneinsichtsrechte der Abgeordneten gestärkt. Dies ist damit aus unserer Sicht ein guter Tag für den Thüringer Parlamentarismus.„
Seitdem der Landtagspräsident im vergangenen Jahr Abgeordneten umfassende Akteneinsicht gegenüber der Landtagsverwaltung verwehrt hatte und der Vorwurf einer parteilichen Einflussnahme auf die Erarbeitung einer Stellungnahme durch den Wissenschaftlichen Dienst im Raum stand, waren Umfang und Grenzen der Informations- und Akteneinsichtsrechte der Abgeordneten streitig.
Zur Klärung beauftragte der Landtag den Justizausschuss damit, den Umfang und die Grenzen durch Auslegung festzulegen. Dieser führte eine Anhörung mit Expertinnen und Experten auf dem Gebiet des Parlamentsrechts durch.
„Beeindruckend war die Klarheit, mit der beispielsweise Frau Prof. Dr. von Achenbach vortrug, dass §114 GO nicht nur nach dem Wortlaut, sondern natürlich auch verfassungskonform und die Akteneinsichtsrechte entsprechend weit auszulegen seien. Zudem stärken wir die Verfahrensrechte der Ausschüsse in Organstreitverfahren, sowohl was ihre Vertretung als auch was die notwendigen Mittel für die Prozessführung anbelangt.
Dass die CDU und Präsident Carius die Beschlussempfehlung des Justizausschusses, die heute vom Landtag beschlossen wurde, für verfassungswidrig halten, nehmen wir zur Kenntnis. Wir hätten den Konflikt um die Auslegung der Geschäftsordnung gern im parlamentarischen Verfahren abschließend geklärt. Wovor die CDU jedoch Angst hat, wenn Abgeordnete umfassende Informationen und Akteneinsicht bei der Landtagsverwaltung erhalten, erschließt sich uns jedenfalls nicht“, so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.
veröffentlicht am 22.02.2018
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Anerkennung von Lebensrealitäten beim Seiteneinstieg in den Lehrer*innenberuf
„Angesichts des deutschlandweit immer größer werdenden Lehrkräftemangels müssen wir auch in Thüringen den etablierten Seiten- und Quereinstieg in den Lehrer*innenberuf verbessern und weiterentwickeln. Nahezu jede vierte Einstellung ist mittlerweile immerhin ein Seiteneinstieg. Damit die Quereinsteiger*innen besser vorbereitet in den Schulen ankommen, sehen wir durchaus die Notwendigkeit für intensivere Einstiegskurse. Wir werben gleichzeitig für mehr Zeit für die Nachqualifizierung und Weiterbildung während der Einstiegsphase. Außerdem braucht es verlässlichere Strukturen für das Mentoring sowie verringerte Deputatsvorgaben. Über weitere Weiterbildungsangebote an den Hochschulen können wir gern in den Ausschüssen für Bildung und Wissenschaft beraten.“
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »
(c) 2020, ARB
Grüne Fraktion gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus
„Dieser Tag erinnert uns auch daran, dass wir für die Erhaltung der Demokratie sowie für die Verteidigung der Menschenrechte jeden Tag aufs Neue streiten müssen. Dafür sind eine lebendige Erinnerungskultur, verlässliche politische Bildung sowie Engagement gegen jede Form von gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus notwendig. Aus Verantwortung und im Wissen um die deutsche Vergangenheit zeigen wir eine klare Haltung gegenüber rechtspopulistischen, rassistischen und völkischen Tendenzen in der Gesellschaft und erwarten dies auch von allen anderen Demokrat*innen. Rechtspopulismus ist eben keine Meinung, die es einfach hinzunehmen gilt sondern erfordert eine klare Abgrenzung und eine demokratische Gegenerzählung, die den Rechtsstaat stärkt“, betont Rothe-Beinlich abschließend.
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »
Grüne Fraktion fordert Redlichkeit statt Populismus von CDU-Fraktion
„Wer es ernst meint mit der Entlastung der Kommunen, muss auch und gerade die Integrationsförderung sicherstellen. Integration geschieht vor Ort. In den Kommunen sind es die Vereine, Projekte und Träger, die sich tagtäglich um Geflüchtete bemühen, Sprachkurse organisieren, Teilhabe und Begegnung sowie den Zugang zu Bildung und Kultur ermöglichen. Dort findet Beratung und Unterstützung ganz konkret statt. Wer also jetzt ausgerechnet da sparen oder kürzen will, schürt erst recht Unsicherheit und Perspektivlosigkeit. Das kann niemand wollen. Deshalb appellieren wir an die CDU, ihre Kürzungsvorhaben zurückzunehmen und vielmehr auf Mehrjährigkeit und Verlässlichkeit bei der Projektförderung zu setzen.“
Teilen mit:
Gefällt mir:
Weiterlesen »