Astrid Rothe-Beinlich: Ein Kernbereichsschutz für den Bereich exekutiver Eigenverantwortung ist auf das Verhältnis von Landtagsverwaltung zu Abgeordneten nicht anwendbar
In der heutigen Plenarsitzung verabschiedete der Landtag mit der Mehrheit von Rot-Rot-Grün die beim Justizausschuss beauftragte über den Einzelfall hinausgehende Auslegung nach §122 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages.
Für die justizpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Astrid Rothe-Beinlich, ist klar:
„Landtagspräsident und Landtagsverwaltung sind Dienstleistende für alle Abgeordneten gleichermaßen. Dafür braucht es aber auch wirksame Kontrollmechanismen, die für die notwendige Transparenz und Unparteilichkeit sorgen. Mit dem heutigen Beschluss haben wir die umfassend geltenden Informations- und Akteneinsichtsrechte der Abgeordneten gestärkt. Dies ist damit aus unserer Sicht ein guter Tag für den Thüringer Parlamentarismus.„
Seitdem der Landtagspräsident im vergangenen Jahr Abgeordneten umfassende Akteneinsicht gegenüber der Landtagsverwaltung verwehrt hatte und der Vorwurf einer parteilichen Einflussnahme auf die Erarbeitung einer Stellungnahme durch den Wissenschaftlichen Dienst im Raum stand, waren Umfang und Grenzen der Informations- und Akteneinsichtsrechte der Abgeordneten streitig.
Zur Klärung beauftragte der Landtag den Justizausschuss damit, den Umfang und die Grenzen durch Auslegung festzulegen. Dieser führte eine Anhörung mit Expertinnen und Experten auf dem Gebiet des Parlamentsrechts durch.
„Beeindruckend war die Klarheit, mit der beispielsweise Frau Prof. Dr. von Achenbach vortrug, dass §114 GO nicht nur nach dem Wortlaut, sondern natürlich auch verfassungskonform und die Akteneinsichtsrechte entsprechend weit auszulegen seien. Zudem stärken wir die Verfahrensrechte der Ausschüsse in Organstreitverfahren, sowohl was ihre Vertretung als auch was die notwendigen Mittel für die Prozessführung anbelangt.
Dass die CDU und Präsident Carius die Beschlussempfehlung des Justizausschusses, die heute vom Landtag beschlossen wurde, für verfassungswidrig halten, nehmen wir zur Kenntnis. Wir hätten den Konflikt um die Auslegung der Geschäftsordnung gern im parlamentarischen Verfahren abschließend geklärt. Wovor die CDU jedoch Angst hat, wenn Abgeordnete umfassende Informationen und Akteneinsicht bei der Landtagsverwaltung erhalten, erschließt sich uns jedenfalls nicht“, so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.
veröffentlicht am 22.02.2018
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