Astrid Rothe-Beinlich: Eine Fachberatungsstelle in Thüringen wäre wichtig als Anlaufstelle für Betroffene
Im Juni 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Seit Anfang des Jahres sind auch die Übergangsfristen abgelaufen, so dass es erforderlich ist, das Gesetz in den Bundesländern tatsächlich umzusetzen.
„Leider hinkt Thüringen in diesem Fall hinterher“, erklärt die justizpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag, Astrid Rothe-Beinlich. In anderen Bundesländern gäbe es bereits klare Vorgaben für den Schutz der Betroffenen.
„Wir befürchten außerdem, dass die Umsetzung des Gesetzes in Thüringen kaum dazu führen wird, Sexarbeit zu entkriminalisieren“, gibt Astrid Rothe Beinlich zu bedenken und fährt fort: „Der Staat erhebt zwar Steuern wie auf jede andere Arbeit auch, sorgt aber nicht dafür, dass Prostituierte nicht stigmatisiert werden. Das ist nicht hinnehmbar.„
Deutlich macht die bündnisgrüne Fraktion zudem, dass es keine Toleranz für Menschenhandel und Zwangsprostitution geben darf. „Hier muss klar von freiwillig in der Sexarbeit Tätigen unterschieden werden. Wir fordern – auch damit Zwangsprostituierte gegen ihre Peiniger aussagen können – seit Jahren ein Bleiberecht für die Betroffenen, die aussteigen und gegen die Menschenhändler*innen und Zuhälter*innen aussagen wollen. Außerdem halten wir eine Fachberatungsstelle in Thüringen für Prostituierte für überaus wichtig„, stellt die Grünenpolitikerin klar.
„Ich bin dem Landesfrauenrat Thüringen sehr dankbar, dass er zu seinem am 28. Juni in Weimar stattfindenden Workshop „Outside Sperrbezirk“ auch von dem Gesetz Betroffene zur Diskussion eingeladen hat. Es ist immer besser miteinander, als übereinander zu sprechen“, sagt die justizpolitische Sprecherin der Grünen.
„Auch für Sexarbeit braucht es rechtliche Vorgaben zum Schutz der Prostituierten und diese seien am Besten im Gespräch zu klären.„
veröffentlicht am 27.06.2019
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