Mündliche Anfrage mit Antwort der Landesregierung
Am 30. Mai 2013 hat das Bundesinnenministerium eine mit den Bundesländern abgestimmte Anordnung zur vorübergehenden Aufnahme von Schutzbedürftigen aus Syrien und den Anrainerstaaten Syriens erlassen, der zufolge Deutschland 5.000 besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge aufnimmt. Am 28. Juni 2013 hat zudem der Bundestag einstimmig beschlossen (Bundestagsdrucksache 17/14136), dass das Aufnahmevorhaben zügig umgesetzt werden soll und die Bundesländer von der Bundesregierung dabei unterstützt werden sollen, dass ausländische Studierende aus Syrien ihr Studium in Deutschland beenden können, der Abschiebestopp nach Syrien verlängert und die Ermessensspielräume für die Gewährung von Aufenthaltstiteln großzügig ausgeschöpft werden. Darüber hinaus können Bundesländer Familienangehörigen von in Deutschland lebenden Syrerinnen und Syrern unbürokratisch die Einreise ermöglichen. Der Bundesinnenminister erteilt hierzu sein Einvernehmen.
veröffentlicht am 01.07.2013
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