Schwarzfahren – Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Fachgespräch zu Ungerechtigkeit im Rechtssystem mit neuen Erkenntnissen und Arbeitsaufträgen

Am Abend des 23. März fand in der grünen Landesgeschäftsstelle ein hochkaräig und fachkundig besetztes Fachgespräch zur Frage – Soll Schwarzfahren weiter eine Straftat bleiben, eben Beförderungserschleichung oder soll es nur eine Ordnungswidrigkeit darstellen, statt.
Klar wurde erneut, es stellt eine Ungerechtigkeit in unserem Rechtssystem dar, dass sich manche Menschen hier freikaufen können. Im konkreten Falle bezahlen manche ertappte Schwarzfahrer*innen das erhöhte Beförderungsentgelt (und nichts weiter passiert), andere, die dies beispielsweise nicht können, werden strafrechtlich belangt.

Klar wurde aber auch, es kann keine schnelle, gar übereilte Änderung geben. Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen in einen Prozess mit intensiver Prüfung und unter Beachtung der Interessen aller Beteiligten einsteigen, ähnlich wie die Bundestagsfraktion auch. Unter anderem gilt es die Sicherheit des Zugbegleitpersonals und ihre rechtlichen Möglichkeiten gegenüber Schwarzfahrer*innen bei einer anderen rechtlichen Qualifizierung des Schwarzfahrens nicht zu verschlechtern. U.a soll im Rahmen der Justizministerkonferenz mittels einer Initiative Hamburgs ein Prüfauftrag erteilt werden, wie dies bei einer Gesetzesänderung sicherzustellen ist.

Wie oft wird eigentlich ein erhöhtes Beförderungentgelt (60-Euro-Ticket) in Thüringen erteilt, wieviele werden davon bezahlt, wie verteilt sich das auf die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des ÖPNV? Diese Daten sollen mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung abgefragt werden. „Hier geht es uns erstmal um die Fallzahlen„, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, die zuständige justizpoltische Sprecherein der grünen Landtagsfraktion. „Damit wir die Relevanz besser einschätzen können.
Mit einer zweiten Anfrage soll geklärt werden, ob die Polizei ihr Einschreiten in Fällen von Beförderungerschlecihung davon abhängig macht, ob sie wegen eines vermeintlichen Straftatbestands oder einer Ordnungswidrigkeit hinzugerufen werden – zumal das Schwarzfahren häufig mit anderen Straftaten wie Beleidigung oder Körperverletzung einhergeht.

Zugbegleitern und Bahngewerkschaftern war im Fachgespräch auch wichtig, dass unabhängig von der Einordnung als Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit hinreichend Polizeikräfte an den Bahnhöfen sind. Derzeit sei nur an großen Bahnhöfen sicher Polizei vor Ort – diese Problematik bliebe auch bei einer evt. Gesetzesänderung bestehen. Wichtig sei zudem eine 100-%-Quote bei den Zugbegleiter*innen – eine hohe Kontrolldichte schrecke vom Schwarzfahren ab und die Zugbegleitung erhöht zudem das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste gerade in Tagesrandlagen. „Durch die Gestaltung der Ausschreibungen und entsprechender Vertragsgestaltung muß das Land hier seine Möglichkeiten konsequent nutzen, also Zugbegleiter*innen für jeden Nahverkehrszug einfordern“, so Rothe-Beinlich weiter.

Sobald Ergebnisse der Kleinen Anfragen vorliegen, soll es ein weiteres Treffen, auch zusammen mit dem grünen AK Mobilität geben.

veröffentlicht am 29.03.2018

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