Astrid Rothe-Beinlich stellt kleine Anfrage und überlegt Bundesratsinitiative
Soll das sogenannte „Schwarzfahren“ in Bussen und Bahnen weiter eine Straftat sein oder eine Ordnungswidrigkeit wie „Falschparken“? Diese Frage beschäftigt zur Zeit unterschiedlichste Justizpolitiker*innen in den Bundesländern.
Die grüne Landtagsabgeordnete Astrid Rothe-Beinlich will es genau wissen und hat daher eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt.
„Hintergrund ist,“ erläutert die Abgeordnete, „dass auch in Thüringen die Arbeitsbelastung von Polizei und Justiz durch die Verfolgung des Delikts `Schwarzfahren´ erheblich ist. Außerdem sei zu bedenken, dass bei Nichtzahlung der Geldstrafe der Verurteilte eine kurze Freiheitsstrafe antreten müsse, welche keine resozialisierende Wirkung entfalten könne und lediglich die Justizvollzugsanstalten belaste„, so Rothe-Beinlich.
Die justizpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will weiterhin von der Landesregierung wissen, wie viele Verurteilungen es wegen „Schwarzfahrens“ in Thüringen in den vergangenen fünf Jahren gab und wie hoch die Zahl der zahlungsunfähigen Verurteilten war.
„Außerdem möchte ich von der Landesregierung erfahren, wie sie den Sinn von kurzzeitigen Freiheitsstrafen bewertet und ob es im Freistaat Überlegungen gibt, gemeinsam mit anderen Bundesländern die „Beförderungserschleichung“, wie es offiziell heißt, über eine Bundesratsinitiative in eine Ordnungswidrigkeit zu ändern.“
Die Verhängung von Strafen müsse sinnvoll sein, gibt Astrid Rothe-Beinlich zu bedenken. „Möglicherweise für wenige Wochen im Gefängnis zu landen sei es hingegen nicht. Auch Menschen, die ihr Fahrzeug falsch parken, handeln schädlich für die Allgemeinheit, aber dies ist nur eine Ordnungswidrigkeit. „Für „Schwarzfahren“ müssen daher möglicherweise Änderungen überlegt werden, um die Abschreckung beizubehalten, aber die Betroffenen nicht zu Kriminellen zu machen.„
Die Antwort auf die Kleine Anfrage wird in 4-6 Wochen erwartet.
veröffentlicht am 30.11.2017
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