Sorgen ernst nehmen – Probleme durch Stadt, Land und Eigentümer lösen

Astrid Rothe-Beinlich hält ehemalige Berufsschule in Gera-Liebschwitz als Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung für geeignet

52 Millionen Menschen verlassen ihre Heimat weltweit, um Kriegen, Diskriminierung, Verfolgung oder bitterer Armut zu entkommen. Sie suchen ihr Überleben in der Flucht, auch nach Deutschland. „Diese Menschen gilt es selbstverständlich gut aufzunehmen, würdig unterzubringen, zu versorgen, teilhaben zu lassen und zu betreuen„, erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Sprecherin für Flüchtlingspolitik der Landtagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN. In den ersten drei Monaten ist dafür das Land zuständig, danach die Landkreise und kreisfreien Städte.

Es gilt aber in jedem Falle, auch die Anliegen gegebenenfalls betroffener Anwohnerinnen und Anwohner von Aufnahmeeinrichtungen ernst zu nehmen. Allerdings ist dabei klar zu trennen zwischen berechtigten Sorgen und – teilweise auch extra geschürten – Ressentiments.

Im konkreten Falle haben Einwohnerinnen und Einwohner von Liebschwitz aufgezeigt, dass ihr Ortsteil kaum über Einkaufsmöglichkeiten verfügt und keine Arztpraxis hat. Auch die Verkehrsinfrastruktur, insbesondere die Elsterbrücken am Ortsteil oder die Anbindung über den Öffentlichen Personennahverkehr, könnten besser sein.

Ich entnehme vielen vorgetragenen Äußerungen, dass sich Liebschwitz vor allem von der Stadt Gera nicht ernst genommen fühlt.“ Dieser Problemlage muss sich daher vor allem die Stadt Gera, die Oberbürgermeisterin, annehmen. Wegen der schwierigen Haushaltslage der Stadt sollte es dabei Hilfe vom Land geben. „Es muss klar sein: Nicht Liebschwitz allein nimmt die Flüchtlinge auf, sondern ganz Gera, eine große Stadt„, erläutert Rothe-Beinlich. Auch für Bau- und andere Genehmigungen ist vor allem die Stadt zuständig.

Ich halte die ehemalige Berufsschule in Gera-Liebschwitz aber prinzipiell für geeignet, als Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenberg zu fungieren. Der ordentliche Zustand der Immobilie trotz einiger Jahre Leerstand ermöglicht einen zügigen Bezug.

Landesregierung und Eigentümer haben allerdings selber noch Hausaufgaben zu erledigen: Eine Brandschutzertüchtigung der Immobilie ist notwendig, bei den Sanitäreinrichtungen muss einiges verbessert werden, Möglichkeiten zur medizinischen und sozialpsychologischen Betreuung der Flüchtlinge oder zur Kinderbetreuung müssen unter anderem noch sichergestellt werden.

Ich bin mir aber sicher, dass all diese Probleme in absehbarer Zeit lösbar sind. Zunächst aber muss die Landesregierung die prinzipielle Entscheidung treffen und sich mit dem Eigentümer einig werden„, schließt die grüne Landtagsabgeordnete.

veröffentlicht am 20.03.2015

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