Vorbemerkung
Die Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt (Laufzeit 2019-
2024) im Bund trat am 17. Mai 2019 in Kraft. Die Thüringer
Richtlinie dazu ist mittlerweile 1 Jahr alt. Anlass für uns
nachzufragen, wie der Umsetzungsstand nach einem Jahr ist.
Klar ist schon jetzt, dass die Mittel für den Digitalpakt bei weitem
nicht ausreichen werden.
Und damit die aktuellen Anstrengungen und das immense
Engagement in den Schulen nachhaltig verstetigt wird, brauchen wir bereits heute Gespräche über einen Digitalpakt Plus, der dann z.B. auch die Wartung der IT in den Schulen regelt.“
Zu den Fragen 1 und 2 – Anträge zum Digitalpakt bislang kaum gestellt
Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zum Digitalpakt vor genau einem Jahr wurden bislang gerade einmal 48 Zuwendungsanträge iHv. ca. 7 Mio. € zur Umsetzung des Digitalpaktes gestellt.
Bewilligt wurden bislang ca. 6 Mio. €. Damit haben bislang weniger als 5 Prozent aller Schulen (983) von den Mitteln des Digitalpaktes profitiert.
Insbesondere im Landkreis Gotha, Greiz und bei freien Schulen ist man deutlich weiter bei der Antragsstellung.
Eine mögliche Erklärung dafür ist, dass die Kommunen es organisatorisch und zeitlich bislang nicht geschafft haben, die Mittel des Digitalpaktes in Thüringen in der Breite für ihre Schulen zu nutzen.
Die mehrmonatigen Planungsverfahren benötigen bis zur Fertigung der Fördermittelanträge oft externe Unterstützung, diese muss ausgeschrieben und vergeben werden.
Frage 3 – Schulische Medienkonzepte formal nur ein Formblatt?
250 Schulen haben sich bislang dazu beraten lassen. Das Unterstützungssystem funktioniert hierzu offenbar.
Aber es ist auch noch deutlich Luft nach oben. Denn TMBJS hat bspw. keinen wirklichen Überblick darüber, welche Schulen bereits über ein Medienkonzept als Instrument der Schulentwicklung verfügen.
Ein ausgefülltes Formular im Kontext des Digitalpakt-Antrages ist zudem noch kein Konzept.
Frage 4 – Mittel vom Bund für den Digitalpakt kaum genutzt
Der Bund stellt fünf Milliarden Euro für Investitionen in digitale Bildung zur Verfügung. Von den Ländern kommen insgesamt weitere 500 Millionen dazu. Bislang wurden bundesweit (nach einer Forsa-Umfrage im Juni) allerdings erst 2,5 Prozent der Bundesmittel (125 Mio. € ) durch die Länder
abgerufen (ca. 5% beantragt – 284 Mio. €).
Wir wollten wissen, ob auch Thüringen hier so zurückhaltend beim Abruf der Landesmittel ist. Dazu wurde keine Antwort geliefert.
Es ist auch deswegen zu vermuten, dass das Thüringer Bildungsministerium erst die eigenen verfügbaren Ko-finanzierungslandesmittel i.H.v. 25 Mio. € im Jahr nutzt, bevor Bundesmittel
abgerufen werden.
Problem ist allerdings, dass nicht abgerufene Mittel im Bund auch auf andere Länder verteilt werden können. Hier gilt es keine Mittel zu verschenken.
Frage 5 – Anschlusssituationen der Schulen – Licht und Schatten
Lediglich 372 Schulen also etwa 1/3 der Schulen verfügen derzeit über einen leistungsfähigen Internetanschluss 16 Mbit/s und höher.
130 Schulen (ca. 13%) verfügen entweder über gar keinen Internet-Anschluss, haben nur ISDN oder gar nur analoges Internet (Standard Mitte der 90er Jahre).
Mehr als 80% der Schulen sind in den Breitbandausbau des Bundes einbezogen. Das ist positiv.
Allerdings ist auch hier unklar, wie zeitliche Umsetzung funktioniert. Müssen wir nochmal nachfragen.
Frage 6/7 – Schulcloud – Zugang beantragt, aber Nutzung?
Mehr als die Hälfte der Schulen (593) hat bislang einen Zugang beantragt. Inwiefern sie tatsächlich von diesen Schulen auch genutzt wird, bleibt jedoch offen.
Wir haben teilweise sehr kritische Rückmeldungen zur Performance der Lernplattform erhalten:
- Zugriff zu den Materialien in der Schulcloud funktioniert noch nicht
- man kann nur auf eigene Daten zugreifen, Datenbanken des Thillm nur per Link
- Schüler*innen können die Cloud noch nicht bedienen – daher schwer im Fernunterricht
- Zugangsprobleme von Schüler*innen
- fehlende Kompatibilität zu Apple -> Umständliches Umwandeln von Dateien in andere
Format - Schülerdaten datenschutzkonform zu verwalten ist kompliziert
Die geplanten Mittel von 300T€ reichen zudem nicht aus für die Schulcloud. Jedoch Geld ist da.
Frage 8/9 – Aus- Fort- Weiterbildung zu digitaler Bildung – Angebote und Ausbildung sind vorhanden
Sowohl an den Studienseminaren, am Thillm und an den Hochschulen gibt es Angebote zur Aus- und Fortbildung im Bereich digitaler Bildung. Schwerpunkte am Thillm und den Studienseminaren sind derzeit die Nutzung der Schulcloud und das häusliche Lernen.
Frage 10 – Anpassung der Lehrpläne erst im 3. Quartal 2020 / neues Fach Medienkunde-Informatik!
Durch Corona verzögerte sich die Anpassung der Leitgedanken der Lehrpläne. Es sollen die auf KMK Ebene vereinbarten Ziele und die entwickelnden Kompetenzen zur erfolgreichen Teilhabe an der
digitalen Welt beschrieben werden. Veröffentlichung soll im 3. Quartal 2020 sein.
Es wird bis Ende 2020 ein neues Unterrichtsfach entwickelt – Medienkunde-Informatik, dass die bisherigen Wahlpflichtfächer Medienkunde und Informatik vereint.
Hintergrund: Der Kurs Medienkunde ist bislang in die anderen Fächer integriert. Informatik ist Wahlpflichtfach ab Klasse 7 – 10 (Regelschule) und Klasse 9-10 (Gymnasien).
Frage 11/12 – Digitale Unterrichtsmedien-digitale Schulbücher
Es wird lediglich auf die Angebote des Thillm, der Vernetzung über die Schulcloud und die Angebote der Schulbuchverlage verwiesen. Für die Anschaffung digitaler Schulbücher sind die Schulträger zu
Frage 13 – Konzept für Sonderausstattungsprogramm digitale Endgeräte?
Es wird auf die Erarbeitung einer Ausführungsrichtlinie verwiesen, auf deren Grundlage die 14 Mio. € in Thüringen verteilt werden soll.
Im Ausschuss wurde berichtet dass ein Sozialindex verwendet werden soll. Landkreise mit stärkeren sozialen Problemlagen sollen demnach mehr Mittel erhalten.
Wichtig sind standardisierte Handreichungen für die Schulleitungen und Schulträger, damit der Verleih der Endgeräte gut funktioniert. Dazu gibt es bislang wenig Aussagen.
Das Sofortprogramm ist gut, besser wäre aber eine Überarbeitung der Mehrbedarfsregelung im SGB II, so dass Kosten für einen Laptop oder ein Tablet übernommen werden, wenn diese für den Schulunterricht benötigt werden. Dafür setzen wir uns auf Bundesebene ein.
Situation in den Kommunen – ziemliches Armutszeugnis / fehlende Verantwortungsübernahme durch
das Bildungsministerium
Das TMBJS hat keine Kenntnis wie die Situation zum technischen Support in den Kommunen
aussieht. Das ist ein echtes Armutszeugnis.
Im Schulgesetz haben wir festgelegt, dass es ab August (Inkrafttreten der Regelung von §42 ThürSchulG) gemeinsame Qualitätsstandards für die Medienzentren geben soll. Einen Monat bevor diese Regelung in Kraft tritt, wurde dazu nichts unternommen!
Es wird auf die Schulträgerverantwortung für den IT-Support hingewiesen. Das Land unterstützt die Kommunen beim IT-Support über den Digitalpakt Schule in Thüringen mit zusätzlichen Investmitteln
i.H.v. 3 Mio.€.
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