Nach dem Dammbruch vom 5. Februar 2020 haben wir uns mit der CDU vereinbart, einen Neustart anzustreben und Neuwahlen verabredet.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stand und steht mit allen 5 Stimmen für diese Neuwahlen und die Auflösung des Landtags.
Wir haben deshalb um die heutige Entscheidung, den Antrag zur Auflösung des Landtags zurückzuziehen, lange und sehr intensiv gerungen. Dieser Entscheidung sind viele Stunden sehr gründlicher Diskussionen zwischen Rot-Rot-Grün, Diskussionen mit der Partei und auch mit der CDU vorangegangen.
Die CDU-Fraktion war in der Verantwortung, die notwendigen 18 weiteren Stimmen für die Auflösung des Landtags und die vereinbarten Neuwahlen zu liefern – so sagt es auch der Stabilitätsmechanismus. Als Regierungsfraktionen haben wir mit der CDU eine klare Vereinbarung getroffen. Sich an miteinander getroffene Vereinbarungen zu halten, ist ein wichtiger Grundsatz, ohne den die politische Arbeit im Landtag nicht möglich ist.
Vor einigen Wochen wurde klar, dass die CDU-Fraktion nicht die notwendigen und vereinbarten mindestens 18 Stimmen für die Abstimmung aus der eigenen Fraktion zusammenbringen wird. Mindestens vier der 21 CDU-Abgeordneten erklärten öffentlich, dass sie nicht für die Auflösung stimmen werden. Zunächst hatte der CDU-Fraktionsvorsitzende Mario Voigt noch versucht, die Ausfälle der CDU durch die mögliche Stimme der FDP-Abgeordneten Bergner zu kaschieren. Diesen „Kompromiss“ wären wir noch mitgegangen, da wir uns unserem Wort verpflichtet fühlen.
Ende Juni erklärten zwei Abgeordnete der Linken, dass sie der Auflösung nicht zustimmen werden, solange die CDU-Fraktion nicht wie vereinbart alle 18 Stimmen aus der eigenen Fraktion liefert. Seit Mittwoch ist nun auch klar, dass wir nicht mit den Stimmen der FDP-Fraktion rechnen können, deren Vorsitzender Kemmerich mitteilte, dass sich seine Abgeordneten bei der Abstimmung enthalten werden.
Damit ist nun für jeden deutlich, dass es keine Mehrheit für die Auflösung des Landtags mit den notwendigen Stimmen der demokratischen Fraktionen gibt.
Wir haben immer ganz deutlich gemacht, dass wir nicht mit unsicheren Mehrheiten in eine solch weitreichende Entscheidung gehen werden. Immerhin geht es dabei um die Auflösung eines Verfassungsorgans. Unsere staatspolitische Verantwortung gebietet es uns, damit nicht leichtfertig umzugehen. Weder wird es der politischen und verfassungsrechtlichen Bedeutung gerecht, einen Antrag mit ungewissen Mehrheiten und damit offenem Ausgang zu stellen, noch werden wir uns in dieser zentralen Frage von Stimmen der faschistischen AfD abhängig machen. Die CDU-Fraktion hat bereits einmal die Zukunft des Landes in die Hände der AfD gelegt. Es darf keinen „Dammbruch 2.0“ geben, der es der AfD ermöglicht, erneut mit der Demokratie zu spielen und ihre politische Zersetzungsstrategie fortzuführen. Unter den gegebenen Voraussetzungen sehen wir daher den gemeinsamen Rückzug des Antrags als richtig und notwendig an. Wir werden uns nun wieder maßgeblich auf die notwendige Sacharbeit konzentrieren.
Es bleibt viel zu tun.
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