Bislang gilt kein Abschiebestopp von Deutschland nach Afghanistan. Thüringen hatte sich aufgrund der desolaten Sicherheitslage seit 2015 nicht mehr an Abschiebungen nach Afghanistan beteiligt. Der Freistaat sollte auch weiter seiner Vorreiterrolle in dieser Hinsicht gerecht werden und angesichts der aktuellen Situation einen eigenen Abschiebestopp für mindestens drei Monate verhängen.
Aufenthaltsgesetz
Statement von Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag zur heutigen Bundesratsentscheidung zur Änderung von § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz: „Heute hat der Bundesrat mit seiner Ablehnung des…