GRÜNE richten sich mit gemeinsamer Erklärung an den Bundesrat
Ende des letzten Jahres wurde unter Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles der „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz)“ im Bundeskabinett verabschiedet. Dieser Gesetzesvorschlag stieß bei den Grünen in Bund und Land von Anfang an auf Kritik, da damit die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit gefährdet wird. Um das Gesetz doch noch zu verhindern, wenden sich sowohl Abgeordnete der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch der grün mitregierten Bundesländer mit einer gemeinsamen Erklärung an den Bundesrat.
Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, justizpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion in Thüringen: „Das von der Bundesregierung vorgesehene Tarifeinheitsgesetz sehen wir als Angriff auf die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit, denn damit werden allein die Mehrheitsgewerkschaften gestärkt. Nachhaltig bessere Arbeitsbedingungen lassen sich nur durch die Solidarität und Kooperation der Gewerkschaften erzielen. Dies lässt sich nicht gesetzlich verordnen oder gar erzwingen. Der Gesetzentwurf gefährdet das gut funktionierende Tarifsystem in Deutschland.„
„Gleichzeitig greift das geplante Gesetz bedenklich in das Streikrecht ein„, so Rothe-Beinlich weiter. „Käme der Tarifvertrag einer Minderheitengewerkschaft gar nicht erst zur Anwendung, so hätte diese Gewerkschaft künftig auch kein Recht mehr zu streiken. Dieses Recht, für bessere Arbeitsbedingungen und die eigenen Anliegen zu kämpfen, ist jedoch ein hohes Gut, das wir niemandem verwehren dürfen.„
Außerdem birgt der im Bundeskabinett verabschiedete Entwurf aus Sicht von Babett Pfefferlein, arbeitspolitische Sprecherin der Fraktion, die Gefahr, dass der zwangsläufig unter den Gewerkschaften entstehende Konkurrenzkampf zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen wird: „Jede und jeder hat das Recht, angemessen vertreten zu werden, um dem Lohndruck nach unten und dem Absinken von Standards bei den Arbeitsbedingungen zu begegnen. Wenn die Existenzberechtigung von kleineren Gewerkschaften in Frage gestellt wird, müssen alle Gewerkschaften unweigerlich versuchen, mächtiger zu werden. Der Kampf um neue Mitglieder wird den Zusammenhalt in den Belegschaften schwächen und die dringend notwendige Geschlossenheit zerstören.„
„Gute politische Rahmenbedingungen stärken die Gewerkschaften und ermöglichen eine solidarische Tarifpolitik, in der große und kleine Gewerkschaften zusammenarbeiten und starke Gewerkschaften ihre Durchsetzungsmacht auch für schwache Gruppen nutzen“, sind sich die beiden Thüringer Grünenpolitikerinnen einig. „Dies darf allerdings nicht bedeuten, dass die Politik grundgesetzlich verankerte Freiheitsrechte und die Autonomie der Gewerkschaften beschneidet. Vielmehr müssen politisch die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um eine soziale und solidarische Gewerkschaftspolitik zu gewährleisten.„
Hintergrund:
Unter dem Begriff Tarifeinheit wird der Rechtsgrundsatz verstanden, dass in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag anzuwenden ist. Es handelt sich um eine Kollisionsregel für den Fall der Tarifkonkurrenz in einem Arbeitsverhältnis (Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis) oder für den Fall der Tarifpluralität in einem Betrieb (Tarifeinheit im Betrieb), also für solche Fälle, in denen mehrere Tarifverträge auf denselben Sachverhalt anwendbar sind.
Am 28. Oktober 2014 stellte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles einen „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz)“ vor. Darin heißt es u.a.: „Soweit sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften überschneiden (kollidierende Tarifverträge), sind im Betrieb nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des zuletzt abgeschlossenen kollidierenden Tarifvertrages im Betrieb die meisten Mitglieder hat.“
Quelle: Wikipedia
veröffentlicht am 06.02.2015
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