Gemeinsame Pressemitteilung der Regierungsfraktionen
Mit dem heutigen Beschluss eines Thüringer Gesetzes zur Einrichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag wird zum ersten Mal in Deutschland durch eine gesetzliche Regelung der sogenannte „legislative Fußabdruck“ umgesetzt – eine langjährige Forderung lobbykritischer Organisationen. Rot-Rot-Grün setzt damit ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag in Sachen Transparenz, Demokratie und Öffentlichkeitsbeteiligung um. Dabei geht es darum, den Entstehungsprozess von Gesetzen möglichst umfassend offenzulegen. Der Öffentlichkeit wird zugänglich gemacht, welche Organisationen und Personen aus dem außerparlamentarischen Bereich mit welchen Vorschlägen und Inhalten auf das jeweilige Gesetz Einfluss genommen haben.
„Diese neue Datenbank ermöglicht der Öffentlichkeit die kritische Überprüfung, welche Interessen von wem in einem Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurden und wie sie sich im Gesetz gegebenenfalls widerspiegeln. Diese Offenlegung erhöht das Vertrauen in die Gesetzgebungsarbeit der Parlamente und verhindert verdeckten Lobbyismus, der der Demokratie schadet und das Vertrauen in Politik und demokratische Mitwirkungswirkungsmöglichkeiten untergräbt“, sagt der LINKE-Abgeordnete Knut Korschewsky.
„Das Beteiligtentransparenzgesetz ist unsere Maßnahme gegen verdeckte und in den meisten Fällen einseitige Gesetzesbeteiligung. Wir sind der Meinung, dass wir mit dem Gesetz nicht alle schädlichen Formen des Lobbyismus verhindern. Aber wir können sie offenlegen, so dass sich die Bürgerinnen und Bürger selbst ein Bild von möglicher Beeinflussung machen können. Das Verfahren wurde kritisch begleitet und durch die mögliche Evaluation können wir auch zukünftig feststellen, ob Anpassungen an die Praxis notwendig sind. Der zu betreibende Aufwand ist für die Demokratie in Thüringen und für den Bund nötig“, so die SPD-Abgeordnete Dorothea Marx.
„Mit dem legislativen Fußabdruck sorgen wir für Klarheit im Verfahren und machen transparent, wie und von wem welche Maßgabe beispielsweise ihren Weg ins Gesetz gefunden hat. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Lobbyismus ist nicht per se schlecht und gehört zur Demokratie dazu. Unterschiedliche, auch konträre Interessen, müssen in der Demokratie zu Wort kommen. Wir machen die Beteiligung und Expertise an Gesetzgebungsprozessen nun transparent und nachvollziehbar, was hoffentlich auch die Akzeptanz parlamentarischer Entscheidungen erhöht. Und wir hoffen natürlich, dass uns andere Bundesländer folgen“, so die grüne Justizpolitikerin Astrid Rothe-Beinlich.
veröffentlicht am 30.01.2019
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