Grüne Fraktion macht sich für Transparenz und Beteiligung in Pandemiezeiten stark
Astrid Rothe-Beinlich: Akzeptanz für notwendige Maßnahmen grundlegend für Infektionsschutz und Demokratie
Die Coronazahlen steigen wieder – auch in Thüringen. Abstand halten und sich selbst und andere schützen bleibt oberstes Gebot. Zur aktuellen Debatte rund um Infektionsschutz einerseits und demokratische Beteiligung andererseits erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:
„Entscheidend ist, dass wir in dieser für alle schwierigen Lage angesichts der andauernden Pandemie Entscheidungsprozesse transparent gestalten, um die Akzeptanz für notwendige Maßnahmen zu erhalten.
Insofern meinen wir, muss auch über demokratische Beteiligungsmöglichkeiten gesprochen werden – und diese beginnen bekanntlich vor Ort. Noch wichtiger werden diese, wenn man wie in der aktuellen Situation völlig richtig, regional spezifische Entscheidungen treffen muss, da sich das Infektionsgeschehen sehr unterschiedlich darstellt. Unser erklärtes Ziel ist die konsequente Einbindung der kommunalen Mandatsträger*innen und die Ermöglichung digitaler Entscheidungsprozesse. Um diese landesweit sicherzustellen, regen wir die Einrichtung einer entsprechenden digitalen Plattform an.“
Die grüne Landtagsfraktion hatte zur Frage der rechtssicheren Umsetzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach §40 ThürKO ein Gutachten bei Prof. Brenner von der FSU Jena in Auftrag gegeben. (siehe am Textende)
„Doch auch auf Landesebene muss es uns gelingen, transparent und beteiligungsorientiert vorzugehen“, so Astrid Rothe-Beinlich weiter.
„Sicher war es im Frühjahr zu Beginn der Pandemie wichtig, über das Kabinett auf dem Verordnungswege schnell für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen. Wichtig ist und bleibt aber auch die parlamentarische Beteiligung und die öffentliche Debatte, um Entscheidungsprozesse und zu treffende Maßnahmen nachvollziehbar und durchaus auch kontrovers zu diskutieren. Unsere Fraktion könnte sich bspw. für Notzeiten, in denen der Landtag aus Infektionsschutzgründen nicht in voller Besetzung tagen kann oder darf, bspw. durchaus auch ein Notparlament vorstellen, in dem immerhin und gemäß der tatsächlichen Stimmverteilung ein Drittel, also dreißig Abgeordnete vertreten sein könnten. Dies jedoch würde eine Verfassungsänderung voraussetzen – für die es leider derzeit keine Mehrheit gibt“, so die grüne Fraktionsvorsitzende weiter.
„Wichtig ist es uns als Parlamentarier*innen, parlamentarische Rechte zu stärken und die Regeln, die wir uns und allen anderen geben, auch öffentlich zu beraten und zu argumentieren. Wir sind froh, dass sich Thüringens Landesregierung bisher gegen Beherbungsverbote oder Sperrstunden ausgesprochen hat, da diese weder zweck- noch verhältnismäßig sind, wie auch Gerichtsentscheide in vielen anderen Bundesländern zeigen. Entscheidend bleibt aber, dass die Menschen die bestehenden Regeln, wie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im ÖPNV, beim Einkauf oder überall da, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können, nachvollziehen können und dass diese sich auch an den Lebensrealitäten und der Situation vor Ort orientieren. Nur so werden wir auch dauerhaft die Akzeptanz dafür erhalten“, ist Astrid Rothe-Beinlich abschließend überzeugt.
Bei Rückfragen:
i. V. Marcus Neumann, stellvertretender Pressesprecher, Tel. (0361) 37 72690, (0151) 40 20 69 05
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
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