Astrid Rothe-Beinlich: Vollumfängliche Transparenz schafft Vertrauen in unsere Demokratie
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gestern gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE. und der SPD einen Gesetzentwurf eingereicht, der für mehr Transparenz in der Politik sorgen soll. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Endlich sollen Regelungen greifen, die wir Bündnisgrüne seit Jahren fordern: Ein Lobbyregister soll zukünftig den bereits bestehenden „legislativen“ Fußabdruck ergänzen. Mit den Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz wollen wir durch Transparenz Korruption entgegenwirken.“
„Im Lobbyregister wird nachvollziehbar gemacht, wer in welcher Weise und in wessen Auftrag auf die von den Abgeordneten beschlossenen Inhalte Einfluss nimmt und welche finanziellen Mittel gegebenenfalls für die Lobbytätigkeit aufgewendet werden. Seit Jahren streiten wir für mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Offenlegung politischer Interessenvertretung. Mit dem eingereichten Gesetzentwurf gehen wir einen wichtigen Schritt, um Lobby-Skandalen vorzubeugen und Politik sauber zu machen“, so Rothe-Beinlich weiter.
„Längst überfällig sind weiterhin Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz: So sieht der Gesetzentwurf vor, dass Nebeneinkünfte zukünftig ab dem ersten Euro zu veröffentlichen sind, das bisherige Stufenmodell wird abgeschafft. Auch Spenden an Abgeordnete und Fraktionen sollen ab dem ersten Euro veröffentlicht werden, bisher lag die Grenze bei 10.000 Euro im Jahr.“ Die Spendenregelung ist ein Kompromiss unter den Regierungsfraktionen. „Wir als bündnisgrüne Landtagsfraktion setzen uns weiterhin dafür ein, dass Spenden und geldwerte Vorteile von Lobbyist*innen für Abgeordnete und Fraktionen grundsätzlich verboten werden. Für uns steht die Unabhängigkeit des Mandats im Mittelpunkt unseres Handelns. Allein der Verdacht auf Korruption und Beeinflussbarkeit schadet dem Vertrauen in unsere Demokratie und das Parlament“, stellt die Grünenpolitikerin klar.
Der Gesetzentwurf wird von den Regierungsfraktionen im Ältestenrat am 25.05.2021 auf die Tagesordnung des kommenden Juniplenums gesetzt. Rothe-Beinlich erklärt dazu abschließend: „Es wird sich zeigen, wie ernst es auch CDU und FDP mit ihren Forderungen nach mehr Transparenz in der Politik meinen und welche Lehren diese konkret aus Masken- und Korruptionsaffären ziehen. Ehrenbekundungen und das Aussitzen von Skandalen sind der falsche Weg – jetzt muss gehandelt werden!“
Hintergrund:
In der letzten Legislatur brachten wir parlamentarische Initiativen auf den Weg, die den Einfluss von Lobbyist*innen auf die Gesetzgebung transparent machen:
Seit 1. März 2019 ist das Thüringer Gesetz über die Errichtung einer Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag – Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz – (ThürBeteildokG) in Kraft. Mit den geschaffenen Regelungen zum „legislativen Fußabdruck“ ist für jede und jeden nachvollziehbar, wer in welcher Weise wie und in welcher Form Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse genommen hat.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes, seit Juli 2018 in Kraft, wurden Regelungen getroffen, die den sogenannten “Drehtüreffekt“ unterbinden sollen. Damit kann es ehemaligen Minister*innen für 24 Monate untersagt werden, einer Tätigkeit nachzugehen, die thematisch im Bereich des Minister*innenamtes liegt.
Wir Bündnisgrüne gehen in Sachen Transparenz mit gutem Beispiel voran: Seit 2009 machen wir als Fraktion öffentlich, was unsere Abgeordneten monatlich an Diäten und möglichen Zusatzverdiensten erhalten, welche Mitgliedschaften und welche zusätzlichen kommunalen oder ehrenamtlichen Ämter sie innehaben. Nachlesbar ist dies auf unserer Website unter der Rubrik: Gläserne Abgeordnete.
Bei Rückfragen:
Anika Schidda, Pressesprecherin
Tel. (0361) 37 72666, (0151) 40 20 69 05
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
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