Vorfahrt für gute Bildung und Qualität von Anfang an – Thüringen bekommt ein neues Kindergartengesetz

Frühkindliche Bildung und Qualität in unseren Kindergärten und die Beitragsfreiheit haben für uns politische Priorität, so Astrid Rothe-Beinlich, Sprecherin der grünen Landtagsfraktion für Kinder- und Jugendpolitik – Sie stellt die Entlastungen und Verbesserung durch das Gesetz vor und dankt allen Engagierten, die zu dem guten Gesetz beigetragen haben. Am 12. September 2019 im Thüringer Landtag

veröffentlicht am 15.09.2019

BündnisGRÜNE begrüßen neues Kindergartengesetz

Astrid Rothe-Beinlich: Vorfahrt für gute Bildung und Qualität von Anfang an!

Kind mit Seifenblasen, Foto: pixabay

Heute hat der Thüringer Landtag ein neues Kindergartengesetz beschlossen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für ein umfassendes Maßnahmenpaket in Höhe von 142,6 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 zugunsten von mehr Qualität in unseren Kindergärten. Die neuen gesetzlichen Regelungen geben vor, dass ab 2020 zusätzlich 530 Erzieher*innen eingestellt werden können. Außerdem beinhaltet das Gesetz die Schaffung eines zweiten beitragsfreien Kindergartenjahres, wodurch die Eltern um durchschnittlich 1540 Euro entlastet werden. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, bildungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion:

Die Menschen in Thüringen wollen gute Bildung, Erziehung und Betreuung für alle von Anfang an. Daher legen wir als Grüne besonders großen Wert darauf, die Qualität unserer Kinderkrippen, in der Tagespflege und in unseren Kindergärten zu verbessern. Mit der Verbesserung der Mindestpersonalschlüssel für die 4- bis 5-Jährigen und der Ausweitung der Vor- und Nachbereitungszeiten für die Erzieher*innen erhalten diese mehr Zeit für individuelle Förderung der Kinder. Damit beweisen wir nach der letzten Novelle eindrücklich, dass die frühkindliche Bildung für uns absolute politische Priorität hat.

Die bündisgrüne Bildungspolitikerin weist zudem darauf hin, dass mit dem heute beschlossenen Kindergartengesetz ein wichtiger Zwischenschritt für eine adäquate Personalausstattung erreicht wurde:
Unser Ziel ist, dass bis 2025 maximal vier Kinder unter drei Jahren und maximal zehn Kinder über drei Jahren von einer pädagogischen Fachkraft betreut werden sollen. Außerdem werden wir die Multiprofessionalität weiter ausbauen und die Sprachförderung intensivieren. Die Entlastung der Eltern durch Beitragsfreiheit muss mindestens Hand in Hand mit weiteren Qualitätsverbesserungen gehen„, so Astrid Rothe-Beinlich.

Abschließend macht Astrid Rothe-Beinlich deutlich:
Der Fachkräftebedarf wird weiter steigen. Daher setzen wir uns für eine gute Bezahlung der Erzieher*innen und für eine attraktive Erzieher*innenausbildung ein, für die es mit der praxisintegrierten Erzieher*innenausbildung bereits eine gute Ausgangsbasis gibt. Mit dem neuen Begriff Kindergartengesetz machen wir außerdem deutlich, welchen hohen Stellenwert im Fröbelland die frühkindliche Bildung hat.

Meldung vom 12.09.2019

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