Antrag der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss Immelborn unzulässig

Übertragung der Befugnisse des Ausschusses auf Externe ist nicht möglich

Zum Antrag der CDU auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten erklären für die Vertreter der Koalitionsfraktionen im Untersuchungsausschuss 6/2 „Aktenlager Immelborn“ Rainer Kräuter (DIE LINKE), Diana Lehmann (SPD) und Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag) übereinstimmend:

Der Antrag der CDU-Fraktion auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten zu verschiedenen Rechtsfragen war in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig. Es bestanden erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des Antrags. Zum einen sehen wir in dem Antrag eine Vorwegnahme der abschließenden Würdigung der erhobenen Beweise durch den Ausschuss. Zum anderen stellt der Antrag eine unzulässige Übertragung der Pflicht des Ausschusses zur Beweiserhebung und -würdigung auf externe Dritte dar. Im Gegensatz zu einem externen Dritten ist der Ausschuss demokratisch legitimiert und darf deshalb diese Kernaufgaben nicht an einen Gutachter abgeben.

Die Vertreter der Koalitionsfraktionen achten selbstverständlich auch in diesem Fall das Recht der Minderheit auf Beweiserhebung im Ausschuss und halten das Beweisbegehren der CDU-Fraktion grundsätzlich für vom Untersuchungsauftrag gedeckt. Der CDU-Fraktion steht es jederzeit frei einen rechtlich zulässigen Antrag zum Beweisgegenstand vorzulegen.

veröffentlicht am 14.02.2017

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