Astrid Rothe-Beinlich: Alle Abgeordneten sind gleich an Rechten und Pflichten und in ihrer Funktion zu achten
Die Obfrau im Untersuchungsausschuss „Möglicher Amtsmissbrauch“ der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Astrid Rothe-Beinlich, hat mit Befremden die mehr oder weniger `Stellungnahme´ der CDU-Fraktion zu dem Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses zu Kenntnis genommen.
„Offenbar wurde der gesamte Zwischenbericht an die Presse gegeben, bevor er im Parlament diskutiert werden konnte“, konstatiert die Abgeordnete. „Ich frage mich schon, ob es nicht darum gehen sollte, die uns aufgetragenen Problemlagen umfassend aufzuarbeiten. Allerdings kennen wir bis heute – außer einem hämischen Brief, keine Stellungnahme der Fraktion, die die Einsetzung des Untersuchungsausschusses beantragt hatte.“
„Es kann auch nicht angehen, dass dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses in einem Schreiben der CDU seine Qualifikation abgesprochen wird. Knut Korschewsky ist gewählt – als Abgeordneter genauso wie als Vorsitzender. Und dies hat in jedem Fall gute Gründe, die es auch von der Opposition zu respektieren gilt. Schließlich gibt es keine Abgeordneten erster und zweiter Klasse.
Hinzu kommt, dass der Ausschuss Punkt für Punkt und mit der gebotenen Sachlichkeit den von der CDU eingereichten umfangreichen Einsetzungsbeschluss abarbeitet. Die CDU hat diesen ohne jedes Zeitmanagement vorgelegt und wundert sich jetzt über den terminlichen Umfang“, gibt Astrid Rothe-Beinlich zu bedenken.
Ein beachtlicher Teil des Einsetzungsbeschlusses ist übrigens noch gar nicht abgearbeitet worden und die CDU hat abgekündigt, auch hierzu keine Anträge mehr stellen zu wollen.
„Das konterkariert die Aufgabe in einem Untersuchungsausschuss und ist nicht zielführend für die parlamentarische Arbeit. Hier muss sich die CDU fragen lassen, ob sie so agiert, weil ihr das erwartete Ergebnis vielleicht nicht passt“, erklärt Astrid Rothe-Beinlich abschließend.
veröffentlicht am 05.03.2019
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