Grüne Fraktion verweist auf den Grundgedanken der Verfassung
Regierungsbildung auch in schwierigen Konstellationen sicherzustellen
Zum Vorschlag der CDU-Fraktion, die Verfassung mit Blick auf einen 3.
Wahlgang zur MP-Wahl zu ändern und eine verpflichtende Bedenkzeit
zwischen den Wahlgängen festuschreiben, erklärt Astrid Rothe-Beinlich,
Fraktionsvorsitzende der grünen Landtagsfaktion im Thüringer Landtag:
„Der Landtag hat gerade erst einen Verfassungsausschuss eingesetzt,
welcher alle wichtigen Fragen und Anregungen mit Blick auf mögliche und
notwendige Änderungen unserer Verfassung diskutieren und mit
Expert*innen beraten soll. Dort kann gern auch über die erneut
vorgebrachten Vorschläge der CDU diskutiert werden. Fakt ist allerdings,
dass der Grundgedanke unserer Verfassung ist, auch in schwierigen
Konstellationen sicherzustellen, dass ein MP gewählt werden kann – auch
mit einfacher Mehrheit, um eine Regierungsbildung zu gewährleisten.
Diese Entscheidung von damals halten wir für ausgesprochen weitsichtig.
Es ist nun einmal so, dass die Verantwortung bei den gewählten
Abgeordneten liegt, eine Regierungsbildung zu ermöglichen und nicht nur
etwas zu blockieren, was ggf. nicht im eigenen Interesse ist.
Sitzungsunterbrechungen zwischen den Wahlgängen sind zudem jetzt schon
möglich. Den „Dammbruch“ allerdings, wie mit der Wahl von Kemmerich
durch die Stimmen von CDU, AfD und FDP geschehen, haben all diejenigen
zu verantworten, die gemeinsam für ihn gestimmt haben – davor schützt
auch eine geänderte Verfassung nicht.“
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