Grüne Landtagsfraktion: Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!
Astrid Rothe-Beinlich kritisiert unzureichenden Gesetzesvorschlag der Bundesregierung
Am kommenden Freitag debattiert der Bundesrat über die von der Bundesregierung geplante Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende und kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Landtagfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Thüringen:
„Drei Jahrzehnte nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention wird es allerhöchste Zeit, Kinderrechte stark und auch sichtbar ins Grundgesetz aufzunehmen. Mit der Aufnahme erhält das Wohl von Kindern bei Entscheidungen des Staates ein größeres Gewicht. Zugleich ist der Staat damit gefordert, konsequenter gegen Kinderarmut, Bildungsungleichheit und Missbrauch vorzugehen. Der Vorschlag der Bundesregierung fällt allerdings weit hinter die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und auch der Europäischen Grundrechtecharta zurück. Aus unserer Sicht handelt es sich daher bei dem Antrag der Bundesregierung eher um Symbolpolitik, als um eine wirksame Weiterentwicklung des Grundgesetzes. Der Bundesrat hat daher völlig zu Recht gute Ideen zur Anpassung der Formulierungen vorgeschlagen.“
Die grüne Kinder- und Jugendpolitikerin gibt weiterhin zu bedenken, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung die Berücksichtigung des Kindeswohls mehr schwächt, als stärkt. „Es ist von einer ‚angemessenen Berücksichtigung‘ des Kindeswohls die Rede, während die Kinderrechtskonvention von einer vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls spricht. Das muss zwingend nachgebessert werden. Auch wird die wachsende Selbstbestimmung der Kinder- und Beteiligungsrechte bislang völlig unzureichend im Gesetzesvorschlag abgebildet. Der Gesetzentwurf enthält zudem eine erneute Verankerung des Elternwillens, was völlig unnötig ist, da der Elternwille, den übrigens auch niemand in Frage stellt, bereits im Grundgesetz verankert ist.“
„Ohne substantielle Änderungen kann man aus unserer Sicht diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen. Schließlich wird das Grundgesetz nicht alle paar Monate geändert. Es muss also jetzt richtig gemacht werden und eine starke Formulierung des Rechts von Kindern auf Schutz, Förderung und Beteiligung in den Dingen, die sie selbst betreffen, beinhalten. Dann wären wir auch in Deutschland insgesamt einen großen Schritt weiter auf dem Weg hin zu einem kinderfreundlichen Land“, so Rothe-Beinlich abschließend.
Bei Rückfragen:
Anika Schidda, Pressesprecherin
Tel. (0361) 37 72666, (0151) 40 20 69 05
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