„Kinderrechte brauchen starke Formulierungen auch in Grundgesetz und Verfassung. Allein ritualisierte Symbolpolitik an Kindertagen wird den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht“, ist die Grünenpolitikerin überzeugt. „Starke Formulierungen meint das Recht von Kindern auf Schutz, auf Förderung und auf Beteiligung in allen Dingen, die sie selbst betreffen. Zudem braucht es klare Vorgaben, welche die mit dem Alter der Kinder und Jugendlichen zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit achten“, so Rothe-Beinlich weiter.
Grundgesetz
Drei Jahrzehnte nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention wird es allerhöchste Zeit, Kinderrechte stark und auch sichtbar ins Grundgesetz aufzunehmen. Mit der Aufnahme erhält das Wohl von Kindern bei Entscheidungen des Staates ein größeres Gewicht. Zugleich ist der Staat damit gefordert, konsequenter gegen Kinderarmut, Bildungsungleichheit und Missbrauch vorzugehen. Der Vorschlag der Bundesregierung fällt allerdings weit hinter die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und auch der Europäischen Grundrechtecharta zurück. Aus unserer Sicht handelt es sich daher bei dem Antrag der Bundesregierung eher um Symbolpolitik, als um eine wirksame Weiterentwicklung des Grundgesetzes. Der Bundesrat hat daher völlig zu Recht gute Ideen zur Anpassung der Formulierungen vorgeschlagen.
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