Koalitionsfraktionen fordern Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt

Berninger, Lehmann und Rothe-Beinlich: Rassismus deutlich entgegentreten

Nachdem Brandenburg bereits im Januar den bundesweit ersten Erlass beschlossen hat, der Opfern rechter Gewalt ein Bleiberecht ermöglichen soll, ziehen die Thüringer Koalitionsfraktionen nach und planen, mit einem Beschluss des Thüringer Landtags die Landesregierung zu einem ähnlichen Schritt aufzufordern.

Wir wollen auf Grundlage des geltenden Aufenthaltsrechts dafür sorgen, dass Opfer rassistisch motivierter Gewalttaten ein humanitäres Bleiberecht gewährt bekommen. Damit soll ein klares Signal an die Täterinnen und Täter derartiger Angriffe gesendet werden, dass nämlich genau das Gegenteil dessen passiert, was sie eigentlich wollen: die Verunsicherung und Vertreibung der Menschen“, so die flüchtlingspolitischen Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen Sabine Berninger (DIE LINKE), Diana Lehmann (SPD) und Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Angesichts aktueller Zahlen ist dieses Signal aus Sicht der Politikerinnen „unerlässlich vor dem Hintergrund eines 90-prozentigen Anstiegs rassistisch motivierter Gewalttaten“.

103 Fälle rassistisch motivierter Gewalt registrierte die mobile Beratung für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (ezra) im vergangenen Jahr. „Nie zuvor wurden in Thüringen so viele Angriffe aus rassistischen Motiven gezählt“, so ezra.

Der Koalition geht es aber nicht allein um das Signal: „Ganz konkret ist uns auch wichtig, dass die Opfer, die zugleich ZeugInnen sind, den Ermittlungsbehörden tatsächlich bis zum Abschluss der Verfahren zur Verfügung stehen.“ Nicht selten seien Ermittlungsverfahren aufgrund Mangels an Beweisen in der Vergangenheit eingestellt worden oder erst gar nicht zur Staatsanwaltschaft gelangt, weil die ZeugInnen für eine Aussage wegen einer vollzogenen Abschiebung nicht mehr erreichbar gewesen seien.

„Dem wollen wir dadurch begegnen, dass in allen Fällen rechter und rassistisch motivierter Gewaltstraftaten die Ausländerbehörden von Beginn an – also bereits während der polizeilichen Ermittlungstätigkeit – über entsprechende Ermittlungen informiert werden und die Abschiebung gemäß § 60a Absatz 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz auszusetzen ist. Rassistische Täter sollen nicht von der Aufenthaltsbeendigung ihrer Opfer profitieren und straflos ausgehen.“

Im Koalitionsvertrag hat sich Rot-Rot-Grün darauf verständigt, sich im Sinne eines konsequenten Opferschutzes für ein bundeseinheitliches humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt ohne Aufenthaltsstatus einzusetzen. Auch dies ist Gegenstand des Antrages: Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Opfer rechter und rassistischer Straftaten mit Opfern einer Straftat im Sinne §§ 232 bis 233a StGB gleichgestellt werden (und damit für die Dauer des Verfahrens ein Aufenthaltsrecht nach § 25 Absatz 4a erhalten).

„Es bleibt dabei: Das Problem heißt Rassismus. Und dem wollen wir konsequent begegnen. Das ist eine Lehre aus den Morden des NSU und hier werden wir aktiv“, so die Flüchtlingspolitikerinnen abschließend.

veröffentlicht am 20.03.2017

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