Statement zum Neuwahl-Termin in Thüringen

Gestern trafen sich die Fraktionsvorsitzenden, parlamentarischen Geschäftsführer*innen und Parteivorsitzenden von Rot-Rot-Grün und CDU, um gemeinsam über den Termin zur Neuwahl des Landtags zu diskutieren und eine Lösung zu finden, die für alle Thüringer*innen eine sichere und verantwortungsvolle Neuwahl garantieren soll.

Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende der Thüringer Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt dazu:

„Die pandemische Lage bestimmt derzeit unser aller Leben. Thüringen hat momentan deutschlandweit den höchsten Inzidenzwert. Angesichts dieser Situation, in der Kontaktvermeidung und die Eindämmung der Pandemie oberstes Gebot sind und wissend, dass sich die Gegebenheiten nicht schlagartig ändern werden, war und ist es ein Gebot der Vernunft, den nach dem Dammbruch vom 5. Februar 2020 avisierten Neuwahltermin zu verschieben.

Nach einer Auflösung des Landtages müssen sämtliche Kreisverbände aller Parteien, die zur Wahl antreten, zu Kreisversammlungen einladen, um Delegierte zu wählen und auf Landesparteitagen Listen aufgestellt werden. Kleinere Parteien müssten Unterschriften sammeln, um überhaupt zur Wahl zugelassen zu werden. Wahlkampf lebt von direkter Kommunikation mit den Bürger*innen. Zudem braucht es erfahrungsgemäß etwa 30.000 Wahlhelfer*innen, um eine Landtagswahl reibungslos durchführen zu können. Diese einem derartigen gesundheitlichen Risiko auszusetzen, ist nicht verantwortbar.

Wir sollten außerdem bei allen derzeitigen Diskussionen nicht aus den Augen verlieren, dass es sich bei dieser Wahl eben nicht um eine reguläre Wahl handelt, die Legislaturperiode geht eigentlich bis 2024, sondern um eine vorgezogene Neuwahl, die allein aufgrund des Dammbruchs im letzten Jahr notwendig geworden ist. Die Wahl Thomas Kemmerichs zum Kurzzeit-Ministerpräsidenten mit Stimmen der AfD und der CDU haben die demokratischen Fraktionen des Thüringer Landtags im Frühjahr letzten Jahres dazu veranlasst, schnellstmöglich für Stabilität zu sorgen und eine Neuwahl festzulegen. Damit unterscheidet sich die Neuwahl in Thüringen auch von den im Frühjahr geplanten Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Denn dort handelt es sich um reguläre Wahlen, deren Vorbereitungen schon weit im letzten Jahr begonnen wurden – die Listen dort sind aufgestellt, der Wahlkampf vorbereitet.

Es ist in Thüringen derzeit nicht zu verantworten, die Wahl wie ursprünglich geplant am 25. April durchzuführen. Deshalb haben sich die Fraktionen von LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die CDU gestern gemeinsam auf einen neuen Wahltermin geeinigt. Der 26. September ist der frühestmögliche Termin, um die Thüringer*innen bestmöglich zu schützen und mit den ohnehin anberaumten Bundestagswahlen auch die Wahlen zum Landtag durchzuführen. Zudem wurde verabredet, dass die Fraktionen von Rot-Rot-Grün und CDU bis Ende Januar ein Verfahren für die Weiterführung der im Dezember ausgelaufenen Stabilitätsvereinbarung entwickeln. Es soll weiterhin rechtlich geprüft werden, wie genau die vorgezogene Landtagswahl organisiert werden kann, also durch Auflösung des Landtags oder Verkürzung der Wahlperiode. In Rede steht hier auch die kurze Frist von 70 Tagen, die sich derzeit in der Verfassung zur Vorbereitung von Wahlen nach Auflösung des Landtages wiederfindet. Darüber hinaus wird es auch um die Frage einer termingerechten Aufstellung des Haushaltes für 2022 gehen – deshalb müssen hierfür rechtzeitig die notwendigen Parameter festgelegt werden.“

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