Als Bündnisgrüne Rechtspolitiker*innen begrüßen wir, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung hier endlich einen Schritt in eine längst überfällige Richtung macht: einen Schritt in Richtung Schutz von intergeschlechtlichen Kindern vor fremdbestimmten, irreversiblen Eingriffen in ihre körperliche Unversehrtheit. Damit greift der Bundesgesetzgeber zumindest in Ansätzen eine Forderung der grünen Bundestagsfraktion auf, die bereits 2013 im Antrag „Grundrechte von intersexuellen Menschen wahren“ (Bundestagsdrucksache 17/12851) formuliert wurde.