„Wir wünschen allen Kindern einen schönen Weltkindertag. Dieser Tag gehört ganz Euch und Euren Familien. Besonders ist der Weltkindertag für uns in Thüringen, weil wir ihn hier 2019 zu einem gesetzlichen Feiertag gemacht haben. Dieser Tag bietet damit den Familien mehr Zeit füreinander und für uns Gelegenheit, auf die Situation und die Bedürfnisse von Kindern aufmerksam zu machen. Vor allem Kinderarmut stellt ein großes Problem dar. Jedem dritten Kind weltweit mangelt es an Nahrung, Wasser oder Bildung. Auch in Thüringen leben noch zu viele Kinder in Armut und angesichts der steigenden Lebensmittel- und Energiepreise befürchten wir eine weitere Verschlechterung ihrer Situation. Umso wichtiger ist es, dass gezielte Entlastungen, wie das ab 2023 erhöhte Kindergeld sowie das neue und erhöhte Bürgergeld bei den Familien tatsächlich ankommen. Auch die Kindergrundsicherung ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, der auf Bundesebene hoffentlich bald gegangen wird.“
Kinderrechte
Am Montag, den 20. September findet der alljährliche Weltkindertag statt, der seit 2019 in Thüringen gesetzlicher Feiertag ist. Der Weltkindertag, zu dem von UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V. aktiv aufgerufen wird, soll auf die speziellen Rechte der Kinder aufmerksam machen und besonderes Augenmerk auf ihre individuellen Bedürfnisse legen.
„Kinderrechte brauchen starke Formulierungen auch in Grundgesetz und Verfassung. Allein ritualisierte Symbolpolitik an Kindertagen wird den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht“, ist die Grünenpolitikerin überzeugt. „Starke Formulierungen meint das Recht von Kindern auf Schutz, auf Förderung und auf Beteiligung in allen Dingen, die sie selbst betreffen. Zudem braucht es klare Vorgaben, welche die mit dem Alter der Kinder und Jugendlichen zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit achten“, so Rothe-Beinlich weiter.
Der Internationale Kindertag ist Anlass, die schwierige Lage unserer Kinder und Jugendlichen und die Rechte der Kleinsten in unserer Gesellschaft besonders in den Blick zu nehmen.
Als Bündnisgrüne Rechtspolitiker*innen begrüßen wir, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung hier endlich einen Schritt in eine längst überfällige Richtung macht: einen Schritt in Richtung Schutz von intergeschlechtlichen Kindern vor fremdbestimmten, irreversiblen Eingriffen in ihre körperliche Unversehrtheit. Damit greift der Bundesgesetzgeber zumindest in Ansätzen eine Forderung der grünen Bundestagsfraktion auf, die bereits 2013 im Antrag „Grundrechte von intersexuellen Menschen wahren“ (Bundestagsdrucksache 17/12851) formuliert wurde.
Landesregierung bestätigt Notwendigkeit der Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschäftigte sich der Bildungsausschuss des Thüringer Landtags am Dienstagnachmittag mit dem Thema Kinderrechte. Die Landesregierung, vertreten…
Astrid Rothe-Beinlich plädiert am 7. Dezember 2016 in der Aktuellen Stunde im Thüringer Landtag dafür, Kinderrechte endlich in das Grundgesetz aufzunehmen: „Kinder brauchen eine starke Stimme!“ veröffentlicht am 07.12.2016