Trauer

trees in park

Trauerfeiern für die ganze Familie ermöglichen

In der Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt vom 17.11.2020 über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 heißt es, dass insbesondere Trauerfeiern, ob in geschlossenen Räumen oder freiem Himmel, mit mehr als 10 Teilnehmenden untersagt sind. Damit geht die Landeshauptstadt deutlich über die Allgemeinverordnung des Landes vom 7. November hinaus, in der gemäß § 3 Trauerfeiern explizit von den Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit ausgenommen sind.

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