Drei Jahrzehnte nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention wird es allerhöchste Zeit, Kinderrechte stark und auch sichtbar ins Grundgesetz aufzunehmen. Mit der Aufnahme erhält das Wohl von Kindern bei Entscheidungen des Staates ein größeres Gewicht. Zugleich ist der Staat damit gefordert, konsequenter gegen Kinderarmut, Bildungsungleichheit und Missbrauch vorzugehen. Der Vorschlag der Bundesregierung fällt allerdings weit hinter die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und auch der Europäischen Grundrechtecharta zurück. Aus unserer Sicht handelt es sich daher bei dem Antrag der Bundesregierung eher um Symbolpolitik, als um eine wirksame Weiterentwicklung des Grundgesetzes. Der Bundesrat hat daher völlig zu Recht gute Ideen zur Anpassung der Formulierungen vorgeschlagen.